Zeit, um Danke zu sagen - Weihnachtsgeschenke an Mandanten

Wissenswertes in der Weihnachtszeit
Weihnachtsgeschenke an Mandanten – Steuerberater-Team mit festlichen Geschenken. Wertschätzung zeigen und Kundenbeziehungen stärken mit steuerlich absetzbaren Präsenten.
Weihnachtsgeschenke an Mandanten - was ist zu beachten?

Alle Jahre wieder .. überlegen viele Kanzleien, wie man Geschäftspartnern, Mandanten und Mitarbeitenden Danke sagen kann. Soll man Weihnachtsgeschenke verschicken oder nicht und wenn ja, welche. Oder beteiligt man sich stattdessen an einer Spendenaktion, steht ein.. für eine gute Sache?

TaxTalents erklärt euch, was ihr grundsätzlich bei Geschenken für Geschäftspartner beachten müsst und wann, welche Art des Geschenks abzugsfähig ist.

Steuerlich abzugsfähige Geschenke – Was du beachten solltest

Nicht jedes Geschenk an Geschäftspartner ist automatisch steuerlich abzugsfähig. Überlege dir gut, was du schenkst, und halte dich an die gesetzlichen Vorgaben.

Voraussetzungen für abzugsfähige Geschenke

Damit ein Geschenk steuerlich abgesetzt werden kann, muss es aus rein betrieblichen Gründen gemacht werden und ohne Gegenleistung erfolgen. Es reicht, wenn der Zweck des Geschenks darin liegt, die Geschäftsbeziehung zu stärken, anzubahnen oder in Erinnerung zu bleiben.

Welche Geschenke sind abzugsfähig?

Nur bestimmte Arten von Geschenken sind abzugsfähig. Dazu gehören:

  • Blumen (außer bei Beerdigungen)
  • Theater- oder Eintrittskarten
  • Sach- oder Geldgeschenke (ohne Gegenleistung)

Nicht abzugsfähig sind hingegen:

  • Rabatte oder Kulanzleistungen
  • Preise und Gewinne
  • Gutscheine wie Spargeschenkgutscheine
  • Sponsoringleistungen, da sie mit einer Gegenleistung verbunden sind
  • Trinkgelder
  • Warenproben, Werbeartikel und Werbeprämien

Freigrenze: Maximal 50 EUR pro Jahr und Person

Geschenke dürfen pro Person und Jahr maximal 50 EUR kosten (bis 31.12.2023: 35 EUR). Dieser Betrag enthält auch die nicht abziehbare Umsatzsteuer. Beachte: Überschreitest du diese Grenze auch nur um 1 Cent, sind die gesamten Ausgaben steuerlich nicht abziehbar, und der Vorsteuerabzug entfällt ebenfalls.

Wichtig: Diese Freigrenze gilt pro Jahr und pro Empfänger. Wenn du mehrere Geschenke an dieselbe Person machst, wird der Gesamtwert zusammengerechnet.

Tipp: Geschenke an Firmen sind ebenfalls möglich

Auch juristische Personen wie eine GmbH zählen als eigenständige Geschenkempfänger. Anders ist es bei Privatpersonen: Hier werden Unternehmer und Ehepartner als eine Person betrachtet.

Beispiel aus der Praxis

Du schenkst einem Kunden im Januar und im Dezember jeweils etwas im Wert von 30 EUR. Zusammen ergibt das 60 EUR – und damit überschreitest du die Freigrenze von 50 EUR für das Geschäftsjahr. Beide Geschenke sind daher nicht abzugsfähig.

Achtung! Geschenke an Mitarbeiter

Geschenke an Mitarbeiter werden anders behandelt, da sie oft eine betriebliche Veranlassung haben. Persönliche Geschenke können bis zu 60 EUR steuerfrei bleiben. Überschreitest du diesen Betrag, wird der Mehrwert dem Arbeitslohn zugerechnet und damit steuerpflichtig.

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