Diversität und Inklusion sind keine kurzfristigen Trends, sondern zentrale Themen, die in der modernen Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung gewinnen. In der Steuerbranche bieten D & I-Initiativen die Chance, eine innovationsfördernde, kreative und offene Kanzleikultur zu schaffen.
Doch Diversität bedeutet mehr als die Vielfalt von Geschlecht, Alter oder Herkunft ‒ es geht auch um unterschiedliche Perspektiven, Denkweisen und berufliche Hintergründe. Inklusion stellt sicher, dass diese Vielfalt geschätzt und produktiv genutzt wird.
Für Arbeitnehmer bietet eine diverse und inklusive Kanzleikultur zahlreiche Vorteile: Sie können authentisch sie selbst sein, sich frei entfalten und von den Erfahrungen anderer lernen. Diversität im Team sorgt für ein inspirierendes Arbeitsumfeld und eröffnet neue Perspektiven. In einem inklusiven Umfeld fühlen sich die Mitarbeitenden wertgeschätzt und erleben weniger Diskriminierung.
Diversität und Inklusion sind aber auch langfristige Erfolgsfaktoren. Laut einer Umfrage erzielen Unternehmen mit einer hohen Diversitätsquote 35 % höhere finanzielle Ergebnisse als der Branchendurchschnitt. Gleichzeitig erwarten immer mehr Talente von ihrem Arbeitgeber ein Engagement für Diversität und Inklusion.
Für Kanzleien ist Diversität nicht nur ein moralisches Anliegen, sondern auch ein wirtschaftlicher Vorteil. Kanzleien mit einer hohen D & I-Orientierung berichten von besseren Geschäftsergebnissen, höherer Innovationskraft und einer stärkeren Mitarbeiterbindung. Der Schlüssel liegt darin, Diversität nicht als Einzelprojekt zu betrachten, sondern als strategischen Bestandteil der Kanzleikultur.
Drei Jahre und elf Monate hatte es seit dem Beschluss gedauert, ehe das neue BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) in Kraft getreten ist. Dementsprechend gilt es seit Juni 2025 und hat viele Veränderungen mit an Bord. Wir werfen einen Blick auf alle Neuheiten und worauf es nun sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende ankommt.
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