Arbeitsrecht 2024: Die neuesten Änderungen für Arbeitnehmer*

Rechtsprechung
Welche Neuerungen gibt es im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer zu beachten?
Welche Neuerungen gibt es im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer zu beachten?

Das Jahr 2024 hält wieder einige bedeutende Veränderungen im Arbeitsrecht bereit, die Arbeitnehmer:innen betreffen. Es ist wichtig, diese Neuerungen im Blick zu behalten, um die eigenen Rechte und Ansprüche zu verstehen und optimal zu nutzen. Von der Anpassung des Mindestlohns bis zu Regelungen bezüglich Elterngeld und Kinderkrankengeld.

...bis hin zu Regelungen bezüglich Elterngeld und Kinderkrankengeld. Dafür gibt es essenzielle Änderungen im Arbeitsrecht.

Hier sind die entscheidenden Änderungen im Arbeitsrecht für das Jahr 2024 im Überblick:

  • Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie: Bis Ende 2024 haben Arbeitgeber noch die Möglichkeit, ihren Angestellten die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zu gewähren. Diese Prämie wurde 2022 eingeführt, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten durch Inflation entgegenzuwirken. Arbeitnehmer:innen sollten darauf achten, dass diese Möglichkeit genutzt wird, da sie eine zusätzliche finanzielle Unterstützung darstellt.
  • Dauerhafte Regelung für telefonische Krankschreibungen: Ab 2024 wird die telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich sein. Diese Regelung wurde während der Corona-Pandemie vorübergehend eingeführt und erlaubte es Patient:innen, bei leichten Erkrankungen telefonisch oder per Video-Call eine Krankschreibung zu erhalten. Arbeitnehmer:innen sollten sich darüber im Klaren sein und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, falls sie krankheitsbedingt nicht persönlich zum Arzt gehen können.
  • Fehlende Regelung zur Arbeitszeiterfassung: Auch im Jahr 2024 gibt es noch keine verbindlichen Vorschriften zur systematischen Arbeitszeiterfassung. Obwohl ein entsprechendes Gesetz seit 2019 erwartet wird, steht eine Einigung noch aus. Arbeitnehmer:innen sollten daher weiterhin ihre Arbeitszeiten im Blick behalten und gegebenenfalls mit ihrem Arbeitgeber über eine transparente Erfassung sprechen.
  • Erweiterung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird weiter ausgebaut, um ausländischen Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Ab 2024 müssen Tätigkeiten nicht mehr zwingend mit dem Abschluss übereinstimmen. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für Fachkräfte und Unternehmen und kann die Vielfalt am Arbeitsplatz fördern.
  • Anpassung der Einkommensgrenzen beim Elterngeld: Ab 2024 wird die Einkommensgrenze für das Elterngeld auf 200.000 Euro abgesenkt. Diese Änderung betrifft Paare mit hohem Einkommen und kann Auswirkungen auf die finanzielle Planung von Familien haben.
  • Neue Regelung zum Kinderkrankengeld: Ab 2024 haben Eltern Anspruch auf bis zu 15 Tage Kinderkrankengeld pro Kind. Diese Anpassung berücksichtigt die Zeit nach der Corona-Pandemie und bietet Eltern eine finanzielle Unterstützung, wenn ihre Kinder erkranken und sie deshalb zuhause bleiben müssen.
  • Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns: Ab Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,41 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung soll dazu beitragen, die Einkommenssituation von Arbeitnehmer:innen zu verbessern und vor Ausbeutung zu schützen.
  • Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobber:innen: Die Minijob-Grenze wird auf 538 Euro pro Monat angehoben. Diese Anpassung ermöglicht es Minijobber:innen, mehr zu verdienen, ohne dabei steuerliche Abgaben leisten zu müssen.
  • Steigerung der Mindestlöhne für Azubis: Die Mindestlöhne für Auszubildende werden 2024 erhöht, was eine Anerkennung der Leistung von Auszubildenden und eine Verbesserung ihrer finanziellen Situation darstellt.
Beginn der AusbildungErstesAusbildungsjahrZweites AusbildungsjahrDrittes AusbildungsjahrViertes Ausbildungsjahr
1.1.- 31.12.2024649 Euro766 Euro876 Euro909 Euro

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