36 Grad am Arbeitsplatz im Sommer - das ist für viele eine Herausforderung. Gibt es Hitzefrei im Büro? Welche Rechte Arbeitnehmende haben und welche Maßnahmen Arbeitgeber ergreifen müssen, erfahren Sie hier.
Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz sind für viele Arbeitnehmende eine Herausforderung, besonders im Sommer. Die Frage nach "Hitzefrei" im Büro stellt sich dabei oft, aber die Rechtslage ist komplex. Anders als in Schulen gibt es im Arbeitsleben nur selten Hitzefrei, was viele Angestellte betrifft, die an heißen Tagen im Büro arbeiten müssen. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmende tatsächlich bei extremen Temperaturen, und welche Maßnahmen sind Arbeitgeber verpflichtet zu ergreifen?
"Einen rechtlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es für Beschäftigte nur in Ausnahmefällen", erklärt Hans Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht zu bestimmen, wann und wo Mitarbeitende eingesetzt werden. Allerdings muss er dabei die gesundheitlichen Interessen seiner Angestellten berücksichtigen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn jemand gesundheitlich vorbelastet ist, zum Beispiel durch eine Schwangerschaft oder eine Herz-Kreislauf-Erkrankung. In solchen Fällen kann die Arbeit in sehr warmen Räumen unzumutbar sein, und Hitzefrei kann gewährt werden.
Für alle anderen gilt: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass seine Angestellten vor übermäßiger Hitze geschützt sind, soweit es die Art der Arbeit erlaubt, wie Till Bender vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) betont. Dies wird durch § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) untermauert, der Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren zu schützen.
Laut Arbeitsstättenverordnung sollte die Temperatur am Arbeitsplatz im Büro 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Doch an heißen Sommertagen kann die Temperatur auch auf über 35 Grad steigen, und Arbeitnehmende sind dennoch verpflichtet, ihre Arbeit fortzusetzen. Hier muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen, wie das Anbringen von Jalousien oder anderen Sonnenschutzvorrichtungen an Fenstern und Glasflächen, um direkte Sonneneinstrahlung zu verhindern.
Wenn die Hitze dennoch unerträglich bleibt, sollten Beschäftigte ihren Vorgesetzten oder den Betriebsrat informieren. Einige Arbeitgeber stellen mittlerweile Wasser, Ventilatoren oder Klimaanlagen zur Verfügung, um die Arbeitsbedingungen erträglicher zu machen. Diese Maßnahmen sind jedoch freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben, selbst bei extremer Hitze.
Wer im Freien arbeitet, ist den extremen Bedingungen noch stärker ausgesetzt. Hier müssen Arbeitgeber besondere Vorkehrungen treffen, wie zum Beispiel das Aufstellen von Sonnensegeln oder das Bereitstellen von Schutzkleidung, wie Mützen und Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor. Auch kostenlose Getränke wie Wasser sollten zur Verfügung stehen. Um die Augen zu schützen, sollten die Beschäftigten Sonnenbrillen tragen, da langfristig das Risiko für Augenkrankheiten wie grauer Star besteht.
Umgang mit Ozonbelastung Bei Überschreitung der Ozonwerte oder bei Sommersmog sind Unternehmen verpflichtet, den Anweisungen der Behörden zu folgen. Insbesondere schwere körperliche Arbeiten sollten dann eingeschränkt werden. Das Umweltbundesamt bietet hierzu Messdaten und Verhaltenshinweise an.
Eine sinnvolle Maßnahme bei großer Hitze kann die Anpassung der Arbeits- und Pausenzeiten sein. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt, Arbeiten in die kühleren Morgen- oder Abendstunden zu verlegen. Auch im Büro kann dies sinnvoll sein. Zusätzliche kurze Pausen in kühleren Bereichen können ebenfalls helfen, die Belastung durch Hitze zu reduzieren.
Bei heißen Temperaturen kommt oft die Frage auf, ob man sich im Büro legerer kleiden darf. Sommerkleidung, wie kurze Hosen oder leichte Kleider, wird nicht überall gern gesehen, doch ernste Konsequenzen hat dies in der Regel nicht. Einige Arbeitgeber legen jedoch weiterhin Wert auf einen bestimmten Dresscode, insbesondere in konservativen Branchen. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) weist darauf hin, dass Arbeitgeber ihre Angestellten auffordern können, unangemessene Kleidung zu wechseln, falls sie dies für erforderlich halten. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer sich bei der Arbeit wohlfühlt, ist oft produktiver – und das schließt auch eine lockere Sommerkleidung ein.
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