Das Jahr 2024 hält wieder einige bedeutende Veränderungen im Arbeitsrecht bereit, die Arbeitnehmer:innen betreffen. Es ist wichtig, diese Neuerungen im Blick zu behalten, um die eigenen Rechte und Ansprüche zu verstehen und optimal nutzen zu können. Von der Anpassung des Mindestlohns bis hin zu Regelungen...
.. bezüglich Elterngeld und Kinderkrankengeld.
Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie: Bis Ende 2024 haben Arbeitgeber noch die Möglichkeit, ihren Angestellten die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zu gewähren. Diese Prämie wurde 2022 eingeführt, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten durch Inflation entgegenzuwirken. Arbeitnehmer:innen sollten darauf achten, dass diese Möglichkeit genutzt wird, da sie eine zusätzliche finanzielle Unterstützung darstellt.
Dauerhafte Regelung für telefonische Krankschreibungen: Ab 2024 wird die telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich sein. Diese Regelung wurde während der Corona-Pandemie vorübergehend eingeführt und erlaubte es Patient:innen, bei leichten Erkrankungen telefonisch oder per Video-Call eine Krankschreibung zu erhalten. Arbeitnehmer:innen sollten sich darüber im Klaren sein und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, falls sie krankheitsbedingt nicht persönlich zum Arzt gehen können.
Fehlende Regelung zur Arbeitszeiterfassung: Auch im Jahr 2024 gibt es noch keine verbindlichen Vorschriften zur systematischen Arbeitszeiterfassung. Obwohl ein entsprechendes Gesetz seit 2019 erwartet wird, steht eine Einigung noch aus. Arbeitnehmer:innen sollten daher weiterhin ihre Arbeitszeiten im Blick behalten und gegebenenfalls mit ihrem Arbeitgeber über eine transparente Erfassung sprechen.
Erweiterung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird weiter ausgebaut, um ausländischen Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Ab 2024 müssen Tätigkeiten nicht mehr zwingend mit dem Abschluss übereinstimmen. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für Fachkräfte und Unternehmen und kann die Vielfalt am Arbeitsplatz fördern.
Anpassung der Einkommensgrenzen beim Elterngeld: Ab 2024 wird die Einkommensgrenze für das Elterngeld auf 200.000 Euro abgesenkt. Diese Änderung betrifft Paare mit hohem Einkommen und kann Auswirkungen auf die finanzielle Planung von Familien haben.
Beginn der Ausbildung | Erstes Ausbildungsjahr | Zweites Ausbildungsjahr | Drittes Ausbildungsjahr | Viertes Ausbildungsjahr |
1.1.- 31.12.2024 | 649 Euro | 766 Euro | 876 Euro | 909 Euro |
Diese Änderungen im Arbeitsrecht sind wichtig für Arbeitnehmer:innen, um ihre Rechte zu kennen und von den neuen Regelungen zu profitieren. Es ist ratsam, sich über die individuellen Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.
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