Homeoffice auch in der Steuerbranche? Immer mehr Steuerkanzleien bieten flexible Arbeitsmodelle. Erfahre, wie Du als Steuerberater remote arbeiten kannst, worauf Du achten solltest und welche Chancen Dich erwarten. Finde Deinen Traumjob mit Homeoffice-Option in unserer Jobbörse!
Immer mehr Menschen wünschen sich mehr Freiheiten und Flexibilität im Arbeitsleben und möchten daher im Homeoffice arbeiten. In der Welt der Steuern wird das Thema “Flexible Arbeit” immer wichtiger. Auch wenn die Steuerbranche als konservativ gilt, gibt es auch hier immer mehr Arbeitgeber*, die flexible Arbeitsmodelle begrüßen.
Steuerberater, die auf der Suche nach einem neuen Job sind, suchen mittlerweile gezielt nach Stellenangeboten, bei denen sie als Steuerberater im Homeoffice arbeiten können. In diesem Beitrag möchten wir einige hilfreiche Tipps geben, wie es mit der Stelle als Steuerberater im Homeoffice klappt!
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, auch als Steuerberater im Homeoffice zu arbeiten. In der Steuerbranche gibt es hier noch einige alteingesessene Kanzlei-Chefs, die diese moderne Entwicklung kritisch beäugen, doch nach und nach wächst auch in der Steuerberatung der Zuspruch zu diesen Konzepten.
In vielen Fällen wird dabei jedoch eher eine Kombination aus Homeoffice und Bürotätigkeit (also “Hybrid Work”) bevorzugt. Das kann zum Beispiel so aussehen, dass Du drei Tage in der Woche von zuhause arbeitest und zwei Tage ins Büro kommst. So soll sichergestellt werden, dass das Büro immer besetzt ist und der Teamgeist sowie der persönliche Austausch nicht verloren gehen.
Es ist aber auch möglich, vollständig aus dem Homeoffice zu arbeiten und nur für Mandanten-Termine ins Büro zu fahren. Einige international agierende Steuerkanzleien führen z. B. Mandantengespräche digital über Videocalls, die eine komplette Ortsunabhängigkeit ermöglichen.
Der Anteil an Stellenangeboten, die sich gezielt an Steuerberater im Homeoffice richten, steigt. Nicht nur in der Steuerwelt ist dieser Trend zu beobachten. Und auch die Bereitschaft, Angestellten teilweise oder vollständig Homeoffice zu erlauben, ist bereits im Mainstream angekommen. Stellenangebote sind dabei häufig auch mit Sätzen wie “Homeoffice ist möglich” oder “nach Absprache ist auch Homeoffice möglich” gekennzeichnet.
Solche Stellenanzeigen findest Du insbesondere bei Tax Talents! Auf unserer Jobbörse sammeln wir für Dich Stellenangebote, speziell zugeschnitten für die Welt der Steuerberufe. Durch unsere Suchfunktion kannst Du dabei nicht nur nach deinem Beruf Steuerberater und Deinem Wohnort filtern, sondern auch direkt nach der Möglichkeit auf Homeoffice.
Wenn Du eine Stelle als Steuerberater im Homeoffice gefunden hast, kannst Du Dich zunächst einmal freuen. Du solltest darauf achten, dass Du diese Möglichkeit auch noch einmal im Vorstellungsgespräch ansprichst und darauf hinweist, dass Du Homeoffice ausdrücklich wünschst. So erfährst du, wie ernst es mit diesem Angebot ist. Häufig schreiben Arbeitgeber zwar Homeoffice aus, die Realität sieht dann aber ganz anders aus.
Außerdem sollten ein paar Punkte im Vorhinein geklärt werden, um Komplikationen zu vermeiden:
Auswertungen zeigen, dass Mitarbeiter im Homeoffice im Durchschnitt mehr arbeiten als im Büro. Noch einmal abends auf dem Sofa Mails checken oder beim Abholen der Kinder von der KiTa einen wichtigen Mandanten anrufen - im Homeoffice ist das kein Problem.
Was Arbeitgeber vielleicht freuen dürfte und auch als Argument gegen “faule Homeoffice-Mitarbeiter” standhalten kann, sollte aber in keinem Fall zur Regel werden. Nicht nur deshalb, weil es besonders schwer ist, diese kleinen Tätigkeiten als Arbeitszeit zu erfassen und Dir damit unbezahlte Überstunden entstehen - auch Deiner psychischen Gesundheit tut das alles andere als gut. Die Anzahl von Burnout-Betroffenen im Homeoffice steigt seit Jahren an.
Gleiches gilt aber auch umgekehrt, denn nicht umsonst heißt es “Vertrauensarbeitszeit”. Das Homeoffice baut immer auf dem Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf. Dieses solltest Du in keinem Fall missbrauchen oder ausnutzen, indem Du während Deiner Arbeitszeit immer wieder anderen Tätigkeiten nachgehst.
Arbeiten und nach Feierabend noch Urlaub in fernen Ländern genießen? Das hört sich verlockend an. Durch Remote Work, sprich ortsunabhängige Arbeit ist das auch grundsätzlich kein Problem. Doch ist das ohne weiteres erlaubt?
Wenn Du Dein Homeoffice aus Deinem Arbeitszimmer zu Hause ins Ausland verlegen willst, solltest Du das immer mit Deinem Arbeitgeber absprechen. Einige Arbeitgeber sehen darin kein Problem und erlauben eine sogenannte ,,Workation" (Zusammensetzung aus Work [Arbeit] und Vacation [Urlaub]) gelegentlich gerne. Voraussetzung ist häufig zum Beispiel, dass Du weiterhin die Arbeitszeiten einhältst und für Mandanten bereitstehst. Besonders bei Zeitverschiebung kann das schwierig sein.
Viele Arbeitgeber im Steuerwesen erwarten jedoch nach wie vor Präsenz im Büro, wenn auch nur wenige Tage pro Woche. Auf eigene Faust ins Ausland zu reisen, ohne Deinen Arbeitgeber darüber zu informieren, kann eine Verletzung Deines Arbeitsvertrags darstellen und eine Kündigung zur Folge haben. Zudem unterliegst Du als Arbeitnehmer den Weisungen Deines Arbeitgebers, der selbst festlegen kann, ob das Homeoffice im Ausland erlaubt ist oder nicht.
Wenn Du Deinen Arbeitgeber davon überzeugen möchtest, zeitweise im Ausland arbeiten zu dürfen, solltest Du gute Argumente bereithalten. Wichtige Punkte sind etwa eine Reiseversicherung (mit einer Auslandskrankenversicherung), die Zeitverschiebung, die Internetverbindung sowie die Möglichkeit, Deinen Aufgaben wie in Deutschland nachgehen zu können.
Diese Fragen hängen maßgeblich damit zusammen, welches Reiseziel Dir vorschwebt. Auch die Dauer Deiner Reise ist wichtig, da sich der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts dadurch nicht ändern sollte. Solange Du unter 6 Monate im Ausland bleibst, sollte das aber kein Problem sein. In jedem Fall solltest Du Dich gut über die Rechtslage informieren oder Dich anwaltlich beraten lassen.
Bedenke, dass es im Ausland auch datenschutzrechtlich zu Komplikationen kommen kann. Innerhalb der EU gilt zwar einheitlich die DSGVO, weshalb Datenübertragungen überall dem gleichen Standard unterliegen und die Arbeit im EU-Ausland in vielen Fällen unproblematisch ist. Anders kann es allerdings außerhalb der EU aussehen, wenn in dem Drittland kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss vorhanden ist. Der besagt, dass das jeweilige Land bei der Datenübermittlung die DSGVO-Standards einhält. Informiere Dich deshalb vorher, ob ein solcher Beschluss vorliegt und sprich mit Deinem Arbeitgeber über mögliche Konsequenzen.
Auch in der Steuerbranche wächst die Bereitschaft, Homeoffice und Remote Work zu ermöglichen. Damit stellen sich jedoch auch neue Fragen und Schwierigkeiten, die es zu bewältigen gilt.
Das Homeoffice ist eine tolle Möglichkeit, Beruf und Freizeit miteinander zu vereinen und wir freuen uns, dass immer mehr Steuerkanzleien dazu bereit sind, ihren Steuerberatern und Angestellten diese Freiheit zu gewähren.
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