Wer im Steuerfach Karriere machen möchte, hat dazu verschiedene Einstiegsmöglichkeiten. Nicht nur die klassischen Wege über Betriebswirtschaftsstudium oder langjährige Berufspraxis stehen offen, sondern auch die Rechtswissenschaften können eine interessante Alternative bieten.
Welche Vorteile der Schwerpunkt Steuerrecht im Jurastudium mit sich bringt, und für wen er sich eignet, weiß Prof. Dr. Birgit Weitemeyer, Inhaberin des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Bucerius Law School, Hamburg.
Frau Prof. Dr. Weitemeyer, mit welchen praktischen Erfahrungen und beruflichen Vorstellungen kommen die Studierenden zu Ihnen?
Prof. Dr. Birgit Weitemeyer: Wenn die Studentinnen und Studenten hier im Schwerpunkt Steuern bei mir beginnen, haben sie ihr Pflichtpraktikum bereits absolviert. So sieht es schlichtweg die Studienordnung vor. Hinterher sind einige dann schon als wissenschaftliche Mitarbeitende in Kanzleien tätig.
Warum wählen Jurastudierende den Schwerpunkt Steuern, um schließlich in die Steuerberatung zu gehen?
Prof. Dr. Weitemeyer: Das Steuerfach ist lukrativ und verspricht ein breites Tätigkeitsspektrum. Wer Juristin und Jurist mit Schwerpunkt Steuern ist, kann nicht nur in der Beratung, sondern auch in der Verwaltung oder bei Gericht tätig werden. Dort steigt man direkt auf OLG-Ebene ein, mit dem entsprechenden Gehalt. Auch Teilzeitarbeit ist bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber einfacher möglich als in den meisten Kanzleien. Daneben sind die Rechtsfragen auch immer spannend und aktuell interessant.
Jura mit Steuern bringt also Vorteile gegenüber dem klassischen BWL-Studium?
Prof. Dr. Weitemeyer: Das kommt auf die jeweilige Person an. Grundsätzlich treffen Absolventinnen und Absolventen auf ein sehr durchlässiges Umfeld; sie arbeiten heute vielleicht für PWC oder Deloitte und morgen in der Verwaltung oder bei Gericht. Inhaltlich beschäftigen sie sich viel mit Rechtsstreitigkeiten, beantworten dabei Auslegungsfragen und betreiben eigentlich klassische Rechtswissenschaft, bei der Zahlen meist eine eher untergeordnete Rolle spielen. In der Praxis arbeiten sie dann oft in Teams mit eher betriebswirtschaftlich ausgebildeten und arbeitenden Steuerfachleuten.
Was raten Sie Studienneulingen – wer sollte BWL, wer sollte Jura machen?
Prof. Dr. Weitemeyer: Das ist rein eine Frage der Neigung. Wer Lust auf Steuern mit Jura hat, sollte es studieren. Es ist gar nicht so technisch, wie man meinen möchte, und auch rechnen muss man nicht fürchterlich viel. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an einen Studenten, der in der Schule Mathe-Leistungskurs hatte und enttäuscht festgestellt hat, dass das für den Schwerpunkt Steuern im Jurastudium nicht notwendig ist.
Wer aber Spaß daran hat, der macht eben zusätzlich ein bisschen was mit Excel; das geht natürlich, ist aber keinesfalls Voraussetzung. Wen dagegen die Ökonomie mehr interessiert, der ist sicherlich in der BWL besser aufgehoben. Allerdings nimmt die Zahl der Steuerrechtslehrstühle in der Betriebswirtschaft in Deutschland gerade ab.
Weshalb?
Prof. Dr. Weitemeyer: Das liegt daran, dass das Steuerrecht eine eher nationale Disziplin ist, mit der Folge, dass es schwierig ist, Veröffentlichungen in A-Journals zu bekommen. Diese sind aber bedeutsam für die Berufung in der Ökonomie. Daher nehmen international anschlussfähigere Lehrstühle wie Finanzmathematik oder Verhaltensökonomie zu.
Ergibt sich daraus Ihrer Einschätzung nach ein Engpass in der näheren Zukunft?
Prof. Dr. Weitemeyer: Davon gehe ich derzeit nicht aus, einfachere Tätigkeiten erledigt die KI künftig noch mehr als schon heute, insofern werden weniger Leute benötigt werden. Was allerdings nicht bedeutet, dass auch die schwierigeren Tätigkeiten maschinell zu erledigen wären – hier werden immer hochqualifizierte Steuerfachleute gefragt sein. Ich gehe daher davon aus, dass die Studierendenzahlen hier bei uns mit Steuerrechtsschwerpunkt konstant bleiben werden, es sei denn, der Abbau der Steuerrechtslehrstühle in der deutschen BWL würde zu massiv.
War raten Sie Abiturientinnen und Abiturenten im Hinblick auf Ihr Studium?
Prof. Dr. Weitemeyer: Es einfach machen! Wenn einen Jura oder ein anderes Fach interessiert, empfehle ich, schlichtweg mal reinzuschnuppern. Besuchen Sie eine Vorlesung und machen Sie sich Ihr eigenes Bild! Und ziehen Sie im Hinblick auf eine Steuerkarriere durchaus auch mal die Juristerei in Erwägung.
Professor Dr. Birgit Weitemeyer ist seit 2007 Inhaberin des Lehrstuhls für Steuerrecht und Leiterin des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School, Hamburg.

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