
KI ist in der Steuerberatung erlaubt – aber nur innerhalb klarer rechtlicher Grenzen. Dieser Beitrag erklärt dir in einfacher Sprache, welche Vorgaben aus Berufsrecht, DSGVO und EU-KI-Recht für deinen Alltag relevant sind.
Steuerberater unterliegen strenger Verschwiegenheit und tragen die Verantwortung für alles, was mit Mandatsdaten passiert. Vertrauliche Informationen dürfen nur an KI-Dienstleister übermittelt werden, die rechtlich zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
Bei öffentlichen KI-Diensten ohne solche Vereinbarungen dürfen daher keine personenbezogenen oder mandatsbezogenen Daten eingegeben werden. Ohne Einwilligung des Mandanten müssen Daten anonymisiert oder pseudonymisiert werden.
Sobald KI personenbezogene Daten verarbeitet, gelten alle DSGVO-Pflichten: Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung, technische und organisatorische Maßnahmen, Löschkonzepte und ggf. Drittlandtransfers. Oft ist zusätzlich eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig, wenn viele oder besonders sensible Daten verarbeitet werden.
Für dich heißt das: Nutze nur freigegebene Tools, halte dich an die internen Vorgaben und frage bei Unsicherheit lieber den Datenschutzbeauftragten.
KI-Tools entbinden niemanden von der beruflichen Verantwortung – fachliche Entscheidungen müssen immer menschlich geprüft werden. Berufspflichten wie Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Fortbildungspflicht gelten unverändert.
Der EU AI Act bringt zusätzliche Transparenz- und Kompetenzanforderungen, etwa zur KI-Kenntnis des Personals und zur Kennzeichnung bestimmter KI-Inhalte. Für dich als Mitarbeitende bedeutet das: Du wirst künftig noch stärker in strukturierte, dokumentierte KI-Prozesse eingebunden sein.
Rechtssicherer KI-Einsatz heißt: Mandantendaten schützen, Ergebnisse fachlich prüfen und interne Regeln ernst nehmen. Wenn du diese Basics beherrschst, nutzt du KI souverän – und bleibst gleichzeitig auf der sicheren Seite von Berufsrecht und Datenschutz.

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