
NRW.Genius wird in NRW zum eigenen KI-Assistenten der Finanzverwaltung: sicher im Rechenzentrum betrieben, fürs Steuergeheimnis gebaut und künftig mit GovTeuken für smarte Verwaltungsarbeit erweitert.
Nordrhein-Westfalen baut die Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz im öffentlichen Sektor weiter aus. Auf Basis einer neuen Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und dem Ministerium der Finanzen wird die KI-Verwaltungsassistenz „NRW.Genius“ künftig auch im Rechenzentrum der Finanzverwaltung eigenständig betrieben. Damit wird die Grundlage geschaffen, um generative KI-Anwendungen unter den strengen rechtlichen Vorgaben des Steuergeheimnisses sowie hohen IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards rechtskonform einzusetzen.
Die von IT.NRW mitentwickelte Anwendung, die sich aktuell in einer erweiterten Testphase mit rund 10.000 Beschäftigten in 46 Behörden sowie in einer ersten kommunalen Pilotierung befindet, unterstützt beim Verfassen und Zusammenfassen von Texten. Durch den modularen Aufbau und den Betrieb im eigenen Rechenzentrum kann die Finanzverwaltung künftig sensible Datenbereiche erschließen und Teilfunktionen direkt in hochspezialisierte steuerliche Fachprodukte integrieren. Die engere Kooperation der beiden großen Landesrechenzentren soll zudem den gemeinsamen Know-how-Aufbau beim Betrieb komplexer KI-Systeme stärken.
Um den besonderen Anforderungen an Verwaltungsprozesse und Behördensprache gerecht zu werden, ist perspektivisch die Einbindung des spezialisierten Sprachmodells „GovTeuken“ vorgesehen, da allgemeine Modelle wie GPT-4o diese Kriterien oft nicht ausreichend abbilden. Zudem wird die technische Plattform so weiterentwickelt, dass Behörden künftig eigene, fachspezifische Datensammlungen hinterlegen können und die KI als Dienstleistung (AI-as-a-Service) für unterschiedliche Fachanwendungen zur Verfügung steht.
Der Vorstoß der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung sendet ein klares Signal an die Beratungspraxis: Die Automatisierung der Finanzämter erreicht die nächste Stufe. Für Steuerberaterinnen und Steuerberater ergeben sich daraus drei wesentliche Perspektiven:

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