Anspruch auf Weihnachtsgeld: Wer profitiert und welche Regelungen gelten?

Regelungen und Profiteure beim Weihnachtsgeld
Anspruch auf Weihnachtsgeld: Wer profitiert und welche Regelungen gelten?

Erfahre alles über den Anspruch auf Weihnachtsgeld, Voraussetzungen und Sonderregelungen. Prüfe Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder betriebliche Übung, um Klarheit zu schaffen. Wichtig: Die Zahlung hängt von betrieblichen Regelungen und wirtschaftlichen Bedingungen ab.

Weihnachtsgeld gehört für viele Angestellte zu den zusätzlichen Einkünften zum Jahresende und hilft besonders in der kostspieligen Feiertagszeit. Doch unter welchen Bedingungen besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld? Welche Rolle spielen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder arbeitsrechtliche Bestimmungen? Hier erfährst du alles Wissenswerte zu Weihnachtsgeldansprüchen, wichtigen Voraussetzungen und Sonderregelungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen sollten. 

Was ist Weihnachtsgeld und wann wird es gezahlt? 

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige, vertraglich oder tariflich festgelegte Sonderzahlung des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter. Diese Auszahlung erfolgt meist im November oder Dezember und ist oft abhängig von der Unternehmenszugehörigkeit, der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers oder der individuellen Leistung des Arbeitnehmers (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Wichtig zu wissen: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Stattdessen ergeben sich Rechte aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder der sogenannten betrieblichen Übung. 

Anspruchsquellen für Weihnachtsgeld 

Ob ein Arbeitnehmer Weihnachtsgeld erhält, hängt maßgeblich von verschiedenen rechtlichen Grundlagen ab: 

  1. Tarifvertrag:
    In tarifgebundenen Betrieben regeln oft Tarifverträge das Weihnachtsgeld. Hier ist meist festgelegt, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen die Sonderzahlung erfolgt. Übliche Sonderregelungen wie Kürzungen bei langen Krankheitsausfällen oder in Kündigungsfällen sind ebenfalls oft Bestandteil (Juris: Tarifverträge im Arbeitsrecht). 
  2. Betriebsvereinbarung:
    Falls kein Tarifvertrag besteht regeln Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat häufig die Zahlung von Weihnachtsgeld. Diese Vereinbarungen sind für alle Mitarbeiter des Unternehmens verbindlich und können genaue Vorgaben zur Auszahlung enthalten.
  3. Arbeitsvertrag und betriebliche Übung:
    Wenn weder ein Tarifvertrag noch eine Betriebsvereinbarung besteht, kann ein Weihnachtsgeldanspruch direkt im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Ein Anspruch entsteht ebenfalls durch betriebliche Übung, wenn der Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld zahlt, ohne die Leistung als  „freiwillig“ zu kennzeichnen (DATEV: Arbeitsrechtliche Grundlagen).

Voraussetzungen für Weihnachtsgeldanspruch 

Es gibt einige Faktoren, die für den Anspruch auf Weihnachtsgeld wichtig sind: 

  • Betriebszugehörigkeit: In vielen Unternehmen wird das Weihnachtsgeld erst nach einer Mindestzugehörigkeit gezahlt, oft nach sechs Monaten. Neue Mitarbeiter, die erst im laufenden Jahr hinzukommen, haben möglicherweise keinen vollen Anspruch. 
  • Teilzeitkräfte: Teilzeitbeschäftigte dürfen im Sinne der Gleichbehandlung nicht benachteiligt werden und erhalten Weihnachtsgeld anteilig zu ihrer Arbeitszeit (BMAS: Teilzeitarbeit und Gleichbehandlung). 

Vorgehen bei fehlender Weihnachtsgeldzahlung

Wenn Weihnachtsgeld trotz erwarteter Zahlung ausbleibt, kann folgendermaßen vorgegangen werden: 

  1. Arbeitsvertrag prüfen: Im Vertrag sollte geregelt sein, ob ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht und ob es als freiwillige Leistung deklariert ist.
  2. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung einsehen: Falls diese bestehen, enthalten sie meist konkrete Angaben zur Zahlung des Weihnachtsgelds. Der Betriebsrat oder eine Gewerkschaft kann bei Unklarheiten unterstützen (DGB: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen).
  3. Betriebliche Übung klären: Falls kein Tarifvertrag oder keine Betriebsvereinbarung besteht, kann die regelmäßige Zahlung in den vergangenen Jahren einen Anspruch auf Weihnachtsgeld begründen.

Sonderfälle: Kürzungen und Streichung von Weihnachtsgeld 

Unter gewissen Bedingungen ist es möglich, dass Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen oder streichen: 

  • Wirtschaftliche Lage: Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten können Betriebe Weihnachtsgeldzahlungen kürzen oder einstellen, sofern dies mit dem Betriebsrat abgestimmt ist. 
  • Freiwilligkeitsvorbehalt: Wenn der Arbeitgeber deutlich erklärt, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, kann er die Zahlung jederzeit einstellen. Dieser Vorbehalt sollte im Vertrag oder in der Weihnachtsgeldzahlung klar vermerkt sein. 

Weihnachtsgeldkürzungen bei Krankheitsausfällen 

Längere Krankheitsausfälle können ebenfalls zu einer Kürzung des Weihnachtsgeldes führen. Ein Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts entschied, dass dies zulässig ist, wenn es im Vertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung explizit festgelegt ist (Az. 10 AZR 718/11) (Bundesarbeitsgericht). 

Kündigung und Weihnachtsgeld 

In manchen Unternehmen wird der Anspruch auf Weihnachtsgeld nur gewährt, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung besteht. Bei Kündigungen vor diesem Stichtag kann der Anspruch entfallen, sofern dies im Arbeitsvertrag klar geregelt ist. Auch Rückzahlungsklauseln, die eine Rückerstattung des Weihnachtsgeldes verlangen, sind in solchen Fällen rechtens, wenn sie im Vertrag eindeutig formuliert sind (Az. 10 AZR 848/12). 

Gleichbehandlung für Teilzeitkräfte 

Teilzeitbeschäftigte dürfen laut Gleichbehandlungsgrundsatz nicht benachteiligt werden. Auch sie haben Anspruch auf Weihnachtsgeld, berechnet nach dem Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur Vollzeitstelle. Werden Vollzeitbeschäftigte bevorzugt, ist dies unzulässig. Im Falle einer Benachteiligung sollten Teilzeitkräfte das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder Betriebsrat suchen (BMAS: Gleichbehandlung im Arbeitsrecht). 

Fazit: Weihnachtsgeld ist nicht garantiert, aber oft vorhanden 

Obwohl Weihnachtsgeld keine gesetzliche Verpflichtung ist, entsteht durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder betriebliche Übung häufig ein Anspruch. Wer unsicher ist, sollte zunächst den Arbeitsvertrag und weitere unternehmensbezogene Regelungen prüfen. Bei Unklarheiten können sich Arbeitnehmer an den Betriebsrat oder ihre Gewerkschaft wenden, um ihre Rechte abzuklären. 

Weihnachtsgeld in Steuerkanzleien: Ein wertvoller Benefit? 

Weihnachtsgeld gehört auch in Steuerkanzleien zu den gern gesehenen Zusatzleistungen und ist in der Branche weit verbreitet. Laut einer Studie des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) zahlen etwa 70 % der Kanzleien ihren Angestellten Weihnachtsgeld oder eine vergleichbare Jahresendzulage. Dies zeigt, dass Weihnachtsgeld in Steuerkanzleien oft als Anerkennung für die Mitarbeit der Angestellten gewährt wird und eine wichtige Rolle als Zusatzleistung spielt. 

Für Arbeitnehmer in Steuerkanzleien ist das Weihnachtsgeld ein attraktiver Benefit, der die finanzielle Wertschätzung des Arbeitgebers unterstreicht. Besonders in einem Berufsfeld, in dem Fachkräfte stark gefragt sind und der Arbeitsmarkt umkämpft ist, beeinflusst Weihnachtsgeld die Wahl des Arbeitgebers maßgeblich. Laut einer Umfrage des Portals TaxTalents würde fast die Hälfte der befragten Steuerfachangestellten bei der Jobsuche eine Kanzlei bevorzugen, die Weihnachtsgeld als Zusatzleistung bietet. Weihnachtsgeld gilt in der Steuerbranche somit als wichtiger Anreiz, um Fachkräfte zu gewinnen und die Bindung an die Kanzlei zu stärken. 

In Zeiten des Fachkräftemangels ist das Weihnachtsgeld daher nicht nur eine Frage der Wertschätzung, sondern auch eine strategische Maßnahme, um sich im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter hervorzuheben. Neben anderen Benefits, wie flexiblen Arbeitszeiten oder Weiterbildungsangeboten, wird Weihnachtsgeld als zusätzlicher finanzieller Anreiz gesehen, der bei der Entscheidung für oder gegen eine Kanzlei eine Rolle spielen kann. 

Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar und dient lediglich zur Information.

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