Du hast Dich bereits für eine Karriere in der Steuerbranche entschieden und ein Studium begonnen, das Dich in die Steuerwelt führen soll? Das ist großartig! Vielleicht geht es Dir aber wie den meisten Studenten* während der Studienzeit: Geld ist nie genug da, die Rechnungen müssen aber trotzdem bezahlt werden.
Wer als Student* sein Studium finanziert, stößt schnell auf den Begriff „Werkstudent“. Besonders für angehende Steuerprofis lohnt sich der Nebenjob in einer Steuerkanzlei – nicht nur wegen der Praxiserfahrung, sondern auch wegen der attraktiven Verdienstmöglichkeiten. Doch wie sieht es mit Steuern aus? Wann musst du als Werkstudent Steuern zahlen, wie viel kannst du steuerfrei verdienen und lohnt sich eine Steuererklärung als Werkstudent? Hier findest du die wichtigsten Antworten – inklusive seriöser Quellen und hilfreicher Tipps.
Das sogenannte Werkstudentenprivileg sorgt dafür, dass du als eingeschriebener Student während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Diese 20-Stunden-Grenze gilt, damit dein Studium im Vordergrund bleibt. In der vorlesungsfreien Zeit oder bei Arbeit am Abend, an Wochenenden oder nachts darfst du sogar mehr arbeiten – allerdings höchstens 26 Wochen pro Jahr über der 20-Stunden-Grenze, sonst verlierst du das Privileg und wirst voll sozialversicherungspflichtig45. Das Werkstudentenprivileg befreit dich von den meisten Sozialabgaben, nur die Rentenversicherung musst du zahlen.
Entscheidend ist der sogenannte Grundfreibetrag. 2025 liegt dieser bei 12.096 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Bis zu diesem Betrag bleibt dein Einkommen steuerfrei. Hinzu kommt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro sowie ein Pauschalbetrag für sonstige Sonderausgaben von 36 Euro. Damit kannst du in Summe sogar bis zu 13.326 Euro pro Jahr verdienen, ohne Lohnsteuer zahlen zu müssen – das entspricht etwa 1.110 Euro pro Monat.
Solange du innerhalb dieser Grenze bleibst, musst du keine Lohnsteuer zahlen. Überschreitest du den Grundfreibetrag, wird Lohnsteuer fällig, die dein Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abführt.
Bist du Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche, musst du Kirchensteuer zahlen, sobald du Lohnsteuer zahlst. Die Kirchensteuer beträgt 8–9 % der Lohnsteuer69. Wer konfessionslos ist oder keine Lohnsteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer.
Viele Werkstudenten fragen sich: Lohnt sich eine Steuererklärung als Werkstudent überhaupt? Die Antwort lautet fast immer: Ja! Denn wenn du im Laufe des Jahres Lohnsteuer gezahlt hast, kannst du dir diese über die Steuererklärung zurückholen.
Auch wenn du unterjährig weniger verdient hast als der Grundfreibetrag, aber Lohnsteuer einbehalten wurde, bekommst du diese bei der Steuererklärung zurück. Zusätzlich kannst du Studienkosten (z. B. Fachliteratur, Laptop, Semesterbeiträge) steuerlich absetzen. Im Erststudium als Sonderausgaben, im Zweitstudium sogar als Werbungskosten.
Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich also oft, selbst wenn du nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben. So kannst du gezahlte Steuern zurückholen und viele Ausgaben steuerlich geltend machen.
Während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche zu arbeiten, ist Pflicht für das Werkstudentenprivileg. In der vorlesungsfreien Zeit oder bei Arbeit zu Randzeiten darfst du bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten – aber insgesamt nur 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden. Überschreitest du diese Grenze, wirst du wie ein regulärer Arbeitnehmer behandelt und musst alle Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Angenommen, du arbeitest während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche und verdienst 1.000 Euro pro Monat. Das ergibt 12.000 Euro im Jahr – du bleibst unter dem Grundfreibetrag und zahlst keine Lohnsteuer. Arbeitest du in den Semesterferien mehr und kommst auf 14.000 Euro, wird Lohnsteuer fällig. Über die Steuererklärung kannst du dir aber gezahlte Steuern oft zurückholen, wenn du den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und den Pauschalbetrag für sonstige Sonderausgaben ansetzt.
Diese Ausgaben kannst du in der Steuererklärung absetzen und so dein zu versteuerndes Einkommen senken27.
Du musst nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn du den Grundfreibetrag überschritten hast oder mehrere Jobs gleichzeitig hattest. In allen anderen Fällen ist die Steuererklärung freiwillig – sie lohnt sich aber fast immer, um gezahlte Steuern zurückzuholen.
Als Werkstudent profitierst du vom Werkstudentenprivileg und kannst durch den Grundfreibetrag sowie weitere Pauschalen bis zu 13.326 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen. Überschreitest du diese Grenze, musst du Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer zahlen. Eine Steuererklärung abzugeben lohnt sich fast immer, da du gezahlte Steuern zurückholen und viele Kosten absetzen kannst. Achte darauf, während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche zu arbeiten und die 26-Wochen-Grenze bei Mehrarbeit nicht zu überschreiten, um deinen Status zu behalten.
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