Als Buchhalter selbstständig werden: Das musst Du wissen!

Karrierewege in der Steuerbranche
Weiterbildung im Steuerwesen – Glückliche Steuerfachkraft investiert in ihre Karriere. Chancen durch Fortbildungen, Fachseminare und Qualifikationen in der Steuerbranche.

Rund 3/4 der Buchhalter arbeiten in einem Angestelltenverhältnis in einer Steuerkanzlei, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einem anderen Unternehmen. Die anderen 25 % sind selbstständig und haben ein eigenes kleines Unternehmen, in dem sie verschiedene Branchen und Unternehmen betreuen.

Immer mehr Menschen in Deutschland träumen davon, beruflich auf eigenen Beinen zu stehen – und gerade im Bereich Buchhaltung bietet die Selbstständigkeit attraktive Möglichkeiten. Doch der Weg in die Selbstständigkeit ist kein Selbstläufer. Wer als Buchhalter selbstständig tätig werden möchte, muss zahlreiche rechtliche, fachliche und organisatorische Punkte beachten. In diesem ausführlichen Ratgeber erfährst Du, welche Schritte in die Selbstständigkeit notwendig sind, wie Du ein Gewerbe anmeldest, welche Voraussetzungen Du erfüllen solltest und wie Du Dein Unternehmen gründest und erfolgreich am Markt positionierst.

Als Buchhalter selbstständig werden – welche Voraussetzungen gibt es?

Um Dich als Buchhalter selbstständig zu machen, solltest Du zunächst die grundlegende Qualifikation mitbringen. Die Berufsbezeichnung „Buchhalter“ ist in Deutschland zwar nicht geschützt, dennoch gelten bestimmte Standards in der Praxis. In der Regel wird eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung erwartet, zum Beispiel als Steuerfachangestellter, Industriekaufmann oder Bürokaufmann.

Zusätzlich ist meist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im buchhalterischen Bereich erforderlich, wenn Du selbstständig tätig werden möchtest – vorausgesetzt, Du hast keine weiterführende Qualifikation. Eine Alternative bieten anerkannte Weiterbildungen, etwa zum:

Wer eine dieser Fortbildungen erfolgreich abschließt, erfüllt die wichtigsten Voraussetzungen für die berufliche Selbstständigkeit als Buchhalter – auch ohne vorherige Berufserfahrung. Wichtig ist dabei, dass Du Deine Tätigkeit korrekt benennst. Zulässige Berufsbezeichnungen in der Selbstständigkeit sind u. a.:

  • Buchhalter
  • Buchführungshelfer
  • Kontierer
  • Geprüfter Bilanzbuchhalter
  • Geprüfter Finanz- oder Lohnbuchhalter
  • Geprüfter Steuerfachwirt

Achte besonders auf die Verwendung geschützter Begriffe wie „geprüft“. Diese darfst Du nur führen, wenn Du die entsprechende Qualifikation auch offiziell nachweisen kannst.

Tipp: Eine Übersicht zu den wichtigsten Voraussetzungen und passenden Weiterbildungen findest Du im TaxTalents-Ratgeber zu Weiterbildungsanbietern.

Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit

Der Weg in die Selbstständigkeit beginnt mit einer gründlichen Planung. Es reicht nicht, einfach loszulegen – vielmehr solltest Du Dir im Vorfeld Gedanken zu Deiner Positionierung, Zielgruppe und den angebotenen Leistungen machen. Die wichtigsten Schritte in die Selbstständigkeit als Buchhalter sind:

1. Gründliche Planung

a) Geschäftsidee und Angebot definieren

Überlege Dir, welche Leistungen Du anbieten möchtest. Erlaubt sind zum Beispiel die laufende Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, das Sortieren und Kontieren von Belegen sowie die vorbereitende Buchhaltung. Nicht erlaubt sind hingegen Tätigkeiten, die dem Steuerberater vorbehalten sind – etwa die Erstellung von Jahresabschlüssen oder Steuererklärungen.

b) Marktanalyse und Zielgruppe bestimmen

Wer sind Deine potenziellen Mandanten? Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Start-ups oder Privatpersonen? Je genauer Du Deine Zielgruppe kennst, desto gezielter kannst Du Deine Leistungen und Dein Marketing darauf ausrichten.

c) Businessplan erstellen

Ein Businessplan hilft Dir, Deine Geschäftsidee zu strukturieren, die Finanzierung zu planen und Risiken zu erkennen. Er ist zudem Voraussetzung, wenn Du Fördermittel oder einen Kredit beantragen möchtest.

d) Finanzierung sichern

Gerade in der Anfangsphase benötigst Du finanzielle Rücklagen, um laufende Kosten wie Miete, Versicherungen und Software zu decken. Prüfe, ob Du Fördermittel nutzen kannst – etwa das Gründerstipendium NRW oder Mikrokredite.

2. Gewerbe anmelden: Der offizielle Startschuss

Sobald Du Deine Geschäftsidee ausgearbeitet hast, folgt der nächste Schritt: die Gewerbeanmeldung. Als selbstständiger Buchhalter bist Du in der Regel gewerblich tätig und musst Dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden – auch dann, wenn Du zunächst nur nebenberuflich startest.

Der Ablauf ist unkompliziert: Du füllst das Anmeldeformular aus, legst Deinen Personalausweis vor und zahlst eine Gebühr (je nach Kommune zwischen 20 und 60 Euro). Nach der Anmeldung erhältst Du eine Gewerbeanmeldung, die Du für weitere Schritte benötigst.

Wichtig: Die Gewerbeanmeldung ist Pflicht, sobald Du selbstständig tätig wirst und regelmäßig Einnahmen erzielst. Wer ohne Anmeldung arbeitet, riskiert ein Bußgeld.

Weitere Details zur Gewerbeanmeldung findest Du im bspw. beim Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder auf der Webseite von deiner zuständigen Gemeinde.

3. Unternehmen gründen: Rechtsform wählen und anmelden

Nach der Gewerbeanmeldung stellt sich die Frage nach der passenden Rechtsform. Die meisten Buchhalter starten als Einzelunternehmer, da diese Form einfach und kostengünstig ist. Du kannst aber auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft (UG) gründen, wenn Du das Risiko begrenzen möchtest.

  • Einzelunternehmen: Die einfachste und häufigste Form für den Start. Du haftest allerdings mit Deinem Privatvermögen.
  • UG (haftungsbeschränkt): Die „Mini-GmbH“ kann mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden, bietet aber Haftungsschutz.
  • GmbH: Für größere Vorhaben geeignet, erfordert jedoch mindestens 25.000 Euro Stammkapital und ist mit mehr Aufwand verbunden.

Die Wahl der Rechtsform hat Auswirkungen auf Haftung, Steuerpflichten und Buchführung. Lass Dich hierzu am besten von einem Steuerberater beraten.

4. Anmeldung beim Finanzamt und steuerliche Erfassung

Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt. Du erhältst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem Du Angaben zu Deiner Tätigkeit, den erwarteten Umsätzen und der gewünschten Besteuerungsform machst. Hier entscheidest Du auch, ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest.

Kleinunternehmerregelung:

Wenn Dein Umsatz im Gründungsjahr voraussichtlich unter 22.000 Euro liegt, kannst Du Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Das vereinfacht die Buchhaltung, Du darfst dann aber keine Vorsteuer abziehen.

Tipp: Fülle den Fragebogen sorgfältig aus und lasse Dich bei Unsicherheiten beraten. Fehler können später zu Problemen mit dem Finanzamt führen.

5. Berufshaftpflichtversicherung und weitere Absicherungen

Als Buchhalter arbeitest Du mit sensiblen Daten und trägst Verantwortung für die korrekte Buchführung Deiner Mandanten. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher dringend zu empfehlen, auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Sie schützt Dich vor finanziellen Schäden, die durch Fehler oder Versäumnisse entstehen können.

Darüber hinaus solltest Du eine Betriebshaftpflichtversicherung und ggf. eine Rechtsschutzversicherung in Erwägung ziehen. Prüfe auch, ob Du in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen musst oder freiwillig vorsorgen möchtest.

6. Mitgliedschaft in der IHK und Berufsgenossenschaft

Als Gewerbetreibender bist Du verpflichtet, Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu werden. Die IHK unterstützt Dich mit Beratungsangeboten, Weiterbildungen und Netzwerken. Zusätzlich musst Du Dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden, die für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist.

7. Geschäftskonto eröffnen und Buchhaltungssoftware wählen

Ein separates Geschäftskonto ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. So trennst Du private und geschäftliche Finanzen sauber und behältst den Überblick. Moderne Buchhaltungssoftware erleichtert Dir die Arbeit und sorgt für professionelle Abläufe. Viele Programme bieten Schnittstellen zu Steuerberatern und ermöglichen die digitale Zusammenarbeit.

8. Marketing und Mandantenakquise

Als selbstständiger Buchhalter bist Du nicht nur Fachkraft, sondern auch Unternehmer. Das bedeutet: Du musst aktiv Mandanten gewinnen und Dich am Markt positionieren. Ein professioneller Außenauftritt ist dabei das A und O. Dazu gehören:

  • Eine gepflegte Website mit klaren Leistungsbeschreibungen
  • Seriöse Geschäftspost und einheitliches Erscheinungsbild
  • Präsenz in Online-Portalen wie TaxTalents
  • Empfehlungen und Netzwerke, z. B. in Unternehmerverbänden oder bei der IHK

Wichtig: Deine Werbung darf nicht den Eindruck erwecken, dass Du steuerberatende Tätigkeiten übernimmst. Verwende Formulierungen wie „Unterstützung bei der vorbereitenden Buchhaltung“ oder „Zuverlässiges Lohn- und Gehaltsmanagement“. Nur Steuerberater dürfen steuerrechtliche Beratung anbieten.

9. Rechtliche Grenzen und erlaubte Tätigkeiten

Das Steuerberatungsgesetz regelt genau, welche Tätigkeiten Buchhalter übernehmen dürfen. Erlaubt sind u. a.:

  • Kontierung und Sortierung von Belegen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Kassenbuchführung
  • Zahlungsverkehr und Mahnwesen
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Datenerfassung zur Vorbereitung der Buchhaltung

Nicht erlaubt sind:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Anfertigung von Steuererklärungen
  • Gewinnermittlungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Einrichtung von Buchführungen oder Lohnkonten

Verstöße gegen diese Vorgaben können zu empfindlichen Bußgeldern führen. Informiere Dich regelmäßig über die aktuellen gesetzlichen Regelungen und arbeite bei Bedarf mit einem Steuerberater zusammen.

10. Fort- und Weiterbildung: Am Ball bleiben

Die Anforderungen an Buchhalter ändern sich ständig – sei es durch neue Gesetze, Digitalisierung oder veränderte Mandantenwünsche. Wer erfolgreich selbstständig tätig sein will, sollte sich regelmäßig fortbilden. Nutze Angebote der IHK, von Steuerberaterkammern oder spezialisierten Plattformen wie TaxTalents.

11. Die emotionale Seite der Selbstständigkeit

Neben den fachlichen und organisatorischen Aspekten solltest Du auch die persönliche Seite nicht unterschätzen. Selbstständig tätig zu sein bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, Entscheidungen zu treffen und mit Unsicherheiten umzugehen. Der Weg ist nicht immer einfach – aber er bietet die Chance auf mehr Freiheit, Selbstbestimmung und persönliche Entwicklung.

Fazit: Gut geplant in die Selbstständigkeit als Buchhalter

Die Schritte in die Selbstständigkeit als Buchhalter sind gut planbar, erfordern aber sorgfältige Vorbereitung, Disziplin und die Bereitschaft, sich ständig weiterzuentwickeln. Von der Gewerbeanmeldung über die Wahl der Rechtsform bis hin zur Mandantenakquise und Absicherung – jeder Schritt ist wichtig, um ein solides Fundament für Dein Unternehmen zu legen.

Wenn Du die wichtigsten Voraussetzungen erfüllst, Deine Leistungen professionell kommunizierst und Dich regelmäßig fortbildest, steht einer erfolgreichen Karriere als selbstständiger Buchhalter nichts im Weg. Nutze die zahlreichen Informations- und Unterstützungsangebote deiner jeweiligen Stadt oder deinem Bundesland um Dich optimal vorzubereiten. So kannst Du nicht nur Deine eigenen Ziele erreichen, sondern auch einen wertvollen Beitrag für Deine Mandanten leisten.

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