
Das BMF hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Steuerberaterprüfung attraktiver und organisatorisch flexibler machen soll. Im Fokus stehen ein breiterer Hochschulzugang, unbegrenzte Wiederholungsversuche und neue Möglichkeiten für länderübergreifende Prüfungsorganisationen – ohne die fachlichen Anforderungen der Prüfung abzusenken.
Ein wesentlicher Punkt der geplanten Reform betrifft den sogenannten Fakultätsvorbehalt. Bislang ist der Zugang über ein Hochschulstudium grundsätzlich an eine wirtschafts- oder rechtswissenschaftliche Fachrichtung beziehungsweise ein Studium mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung gebunden.
Künftig soll jeder erfolgreich abgeschlossene Hochschulabschluss genügen. Entscheidend bleibt allerdings die erforderliche praktische Tätigkeit im Steuerbereich:
Damit würde der Berufsweg auch für Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen zugänglicher. Wer bspw. Informatik, Wirtschaftsinformatik, Data Science oder Kommunikationswissenschaft studiert hat und anschließend fundierte Steuerpraxis aufbaut, könnte künftig grundsätzlich zur Prüfung zugelassen werden.
Für Steuerkanzleien und Unternehmen eröffnet das neue Potenziale in der Personalentwicklung: Gerade interdisziplinäre Profile können für Digitalisierung, Tax Tech, Datenanalyse oder Mandantenkommunikation wertvoll sein. Die praktische Steuererfahrung bleibt dabei der zentrale Filter für die Zulassung.
Besonders relevant für Prüfungskandidatinnen und -kandidaten ist die geplante Abschaffung der Begrenzung von Wiederholungsversuchen. Nach dem Entwurf soll die Steuerberaterprüfung künftig unbeschränkt wiederholt werden können. Das soll auch Personen zugutekommen, die in der Vergangenheit bereits dreimal erfolglos angetreten sind.
Die Übergangsregelung sieht vor, dass die neuen Bestimmungen für Steuerberaterprüfungen gelten sollen, die ab dem 1. Januar 2028 beginnen. Für Prüfungen, die davor beginnen oder bereits begonnen haben, gelten grundsätzlich die bisherigen Vorschriften weiter; die unbeschränkte Wiederholungsmöglichkeit soll jedoch bereits über die Übergangsvorschrift berücksichtigt werden.
Wichtig: Unbegrenzte Versuche bedeuten nicht, dass die Prüfung leichter wird. Prüfungsgebiete, schriftliche Aufsichtsarbeiten und mündliche Prüfung bleiben im Entwurf grundsätzlich erhalten. Der Gesetzgeber möchte den Zugang flexibilisieren, aber das hohe fachliche Niveau ausdrücklich sichern.
Der Entwurf stellt zudem ausdrücklich klar, dass die Steuerberaterprüfung ein staatliches Prüfungsverfahren ist. Das dient vor allem der Rechtsklarheit: Fragen zu Verfahrensgrundsätzen, Befangenheit, Bewertungsmaßstäben, Rechtsschutz und gerichtlicher Überprüfung sollen rechtssicherer eingeordnet werden können.
Auch die Prüfungsorganisation soll moderner und skalierbarer werden:
Hintergrund sind unterschiedliche Teilnehmerzahlen in den Ländern und die zunehmende Digitalisierung des Prüfungswesens. Die Reform soll es erleichtern, Prüfungsressourcen besser zu bündeln und auf regionale Unterschiede flexibler zu reagieren.
Auch wenn es sich noch um einen Referentenentwurf handelt und das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden muss, lohnt sich die Vorbereitung bereits jetzt.
Die geplante Reform könnte den Weg in den steuerberatenden Beruf spürbar öffnen, ohne den Qualitätsanspruch der Steuerberaterprüfung aufzugeben. Besonders der Wegfall des Fakultätsvorbehalts und die unbegrenzte Zahl der Wiederholungsversuche würden individuelle Bildungs- und Berufsbiografien stärker berücksichtigen.
Für dich als angehende Steuerberaterin oder angehender Steuerberater bedeutet das vor allem: Plane deine Zulassung und Vorbereitung strategisch, sichere Nachweise über deine steuerliche Praxis und verfolge das Gesetzgebungsverfahren aufmerksam. Für Kanzleien liegt die Chance darin, neue Zielgruppen für den Beruf zu gewinnen und Nachwuchsförderung langfristiger aufzubauen. Grundlage aller Änderungen ist derzeit der Referentenentwurf des BMF vom 7. August 2026; bis zur Verkündung können sich einzelne Regelungen noch ändern.
Weiterführender Hinweis:
Referentenentwurf des BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung und zur Änderung weiterer Vorschriften im Steuerberatungsrecht (Bearbeitungsstand: 7. August 2026).

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