Jobwechsel - was passiert mit meinem Urlaubsanspruch?

Arbeitnehmerrechte und Urlaubsanspruch
Jobwechsel und Urlaubsanspruch - welche Rechte habe ich?
Jobwechsel und Urlaubsanspruch - welche Rechte habe ich?

Die wirtschaftlichen Umwälzungen infolge der Pandemie und die geopolitischen Spannungen durch den Konflikt in der Ukraine bewegen viele Arbeitnehmer dazu, ihre berufliche und finanzielle Lage genauer zu betrachten. Angesichts der sich abzeichnenden Veränderungen vieler Unternehmen kommt für einige möglicherweise früher als geplant ein Jobwechsel in Frage.

Arbeitgeberwechsel und berufliche Quereinstiege sind längst übliche Aspekte der heutigen Arbeitswelt. Die Zeiten, in denen man von der Lehre bis zur Rente beim selben Arbeitgeber tätig war, gehören für viele längst der Vergangenheit an. Diese Entwicklung bringt zwar viele neue Möglichkeiten mit sich, birgt aber auch potenzielle Herausforderungen.

Eine Frage, die dabei aufkommt, betrifft den Urlaubsanspruch beim Wechsel des Arbeitsplatzes. Ist dieser beim neuen Arbeitgeber wieder auf Null gesetzt?

Die Antwort ist nicht so simpel, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Schließlich würden Arbeitnehmer dann bei jedem Jobwechsel ihren gesamten Urlaubsanspruch aufbrauchen müssen.

Dein Urlaubsanspruch

Um herauszufinden, wie viel Urlaubsanspruch dir zusteht, werfen wir einen genaueren Blick auf die gesetzlichen Regelungen. Als Arbeitnehmer in Deutschland hast du gemäß diesen Regelungen:

  • Bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr.
  • Bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr.
  • Bei einer 4-Tage-Woche mindestens 16 Urlaubstage pro Jahr.

Dies entspricht immer einem Urlaubsanspruch von vier Wochen, der selbstverständlich bezahlt wird. Es gibt jedoch auch spezielle Regelungen für bestimmte Personengruppen:

  • Schwerbehinderte Mitarbeiter erhalten bei einer 5-Tage-Woche zusätzlich 5 Urlaubstage pro Jahr.
  • Jugendliche unter 16 Jahren haben einen Anspruch von 25 Urlaubstagen pro Jahr. Unter 17 Jahren 23 Urlaubstage und unter 18 Jahren 21 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche (Stichtag ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres).

Darüber hinaus können individuelle Arbeitsverträge weitere Urlaubsregelungen enthalten, die über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen.

Generell gilt: Die Regelungen zum Urlaub sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt, das den jährlichen Mindesturlaubsanspruch definiert. Darüber hinausgehende Urlaubstage können durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen festgelegt werden, wobei ein doppelter Urlaubsanspruch nicht möglich ist.

Arbeitgeberwechsel

Beim Arbeitgeberwechsel bis zum 30. Juni eines Jahres entsteht ein anteiliger Urlaubsanspruch, der sich aus den Beschäftigungsmonaten des laufenden Jahres ergibt. Ab Juli steht der volle gesetzliche Mindesturlaub zu, vorausgesetzt das Arbeitsverhältnis besteht seit dem 1. Januar des Jahres. Ist die Betriebszugehörigkeit kürzer, gilt ein anteiliger Urlaubsanspruch.

Obwohl diese rechtlichen Grundlagen klar sind, weiß der neue Arbeitgeber oft nicht, wie viel Urlaub im laufenden Jahr bereits genommen oder abgegolten wurde. Deshalb schützt § 6 Absatz 2 BUrlG den neuen Arbeitgeber. Indem er vom vorherigen Arbeitgeber verlangt, eine Bescheinigung über bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszustellen.

Der Umkehrschluss dieser Regelung macht das Thema jedoch kompliziert. Fehlt eine solche Bescheinigung, kann der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis gefährden. Denn ohne Nachweis besteht das Risiko von Doppelansprüchen, was Arbeitgeber vermeiden wollen.

Sollte der frühere Arbeitgeber sich weigern, eine solche Bescheinigung auszustellen, bleibt dem Arbeitnehmer nur der Weg über rechtliche Schritte, um seinen Urlaubsanspruch zu sichern. Andernfalls könnte der gesamte Urlaubsanspruch verloren gehen.

In Fällen, in denen im früheren Arbeitsverhältnis weder Urlaub genommen noch abgegolten wurde, besteht der volle Anspruch im neuen Arbeitsverhältnis. Auch dies sollte aus der Bescheinigung ersichtlich sein, damit der neue Arbeitgeber nicht darauf verweisen kann, dass sich der Arbeitnehmer an den vorherigen Arbeitgeber wenden müsse.

Auch interessant

Steuerberaterin unterhält sich mit Roboter

KI im Steuerwesen (Teil 1/6): Automatisierte Buchhaltung

Die rasante Entwicklung der KI hat zahlreiche Branchen revolutioniert und wirft auch im Steuerwesen grundlegende Fragen auf. Ist KI eine Bedrohung für traditionelle Berufsbilder oder eröffnet sie neue Karrierechancen? TaxTalents beleuchtet die aktuellen Entwicklungen, Chancen und Zukunftsaussichten von KI im Steuerbereich.

Mehr lesen
Tax Managerin schaut auf einen Vertrag

Wie wird man Tax Manager? Dein Weg in eine spannende Karriere

Der Tax Manager ist eine gefragte Fachkraft in der Steuerbranche. Erfahre, wie du Tax Manager wirst. Mit steigenden steuerlichen Anforderungen und Digitalisierung bleibt dieser Beruf auch in Zukunft unverzichtbar und bietet sichere Perspektiven.

Mehr lesen
Diversität und Inklusion in der Steuerbranche

New Work: Diversität und Inklusion im Personalwesen

Diversität und Inklusion sind keine kurzfristigen Trends, sondern zentrale Themen, die in der modernen Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung gewinnen. In der Steuerbranche bieten D & I-Initiativen die Chance, eine innovationsfördernde, kreative und offene Kanzleikultur zu schaffen.

Mehr lesen
Eine junge Frau arbeitet konzentriert am Laptop an einem Schreibtisch im Homeoffice, umgeben von Unterlagen und einer Kaffeetasse, während Tageslicht durch das Fenster fällt.

Steuerberatung aus dem Homeoffice: So geht's!

Homeoffice auch in der Steuerbranche? Immer mehr Steuerkanzleien bieten flexible Arbeitsmodelle. Erfahre, wie Du als Steuerberater remote arbeiten kannst, worauf Du achten solltest und welche Chancen Dich erwarten. Finde Deinen Traumjob mit Homeoffice-Option in unserer Jobbörse!

Mehr lesen
Steuerberaterin unterstützt Steuerberater bei Aufgaben

Prüfungsassistent: Alles Wissenswerte zum Berufsbild

Prüfungsassistenten arbeiten eng mit Wirtschaftsprüfern zusammen und sind das perfekte Sprungbrett in die Steuerbranche. Erfahre alles über Aufgaben, Gehalt und Aufstiegsmöglichkeiten in unserem Berufssteckbrief. Dein Einstieg in eine spannende Karriere beginnt hier!

Mehr lesen