Jobwechsel - was passiert mit meinem Urlaubsanspruch?

Arbeitnehmerrechte und Urlaubsanspruch
Jobwechsel und Urlaubsanspruch - welche Rechte habe ich?
Jobwechsel und Urlaubsanspruch - welche Rechte habe ich?

Die wirtschaftlichen Umwälzungen infolge der Pandemie und die geopolitischen Spannungen durch den Konflikt in der Ukraine bewegen viele Arbeitnehmer dazu, ihre berufliche und finanzielle Lage genauer zu betrachten. Angesichts der sich abzeichnenden Veränderungen vieler Unternehmen kommt für einige möglicherweise früher als geplant ein Jobwechsel in Frage.

Arbeitgeberwechsel und berufliche Quereinstiege sind längst übliche Aspekte der heutigen Arbeitswelt. Die Zeiten, in denen man von der Lehre bis zur Rente beim selben Arbeitgeber tätig war, gehören für viele längst der Vergangenheit an. Diese Entwicklung bringt zwar viele neue Möglichkeiten mit sich, birgt aber auch potenzielle Herausforderungen.

Eine Frage, die dabei aufkommt, betrifft den Urlaubsanspruch beim Wechsel des Arbeitsplatzes. Ist dieser beim neuen Arbeitgeber wieder auf Null gesetzt?

Die Antwort ist nicht so simpel, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Schließlich würden Arbeitnehmer dann bei jedem Jobwechsel ihren gesamten Urlaubsanspruch aufbrauchen müssen.

Dein Urlaubsanspruch

Um herauszufinden, wie viel Urlaubsanspruch dir zusteht, werfen wir einen genaueren Blick auf die gesetzlichen Regelungen. Als Arbeitnehmer in Deutschland hast du gemäß diesen Regelungen:

  • Bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr.
  • Bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr.
  • Bei einer 4-Tage-Woche mindestens 16 Urlaubstage pro Jahr.

Dies entspricht immer einem Urlaubsanspruch von vier Wochen, der selbstverständlich bezahlt wird. Es gibt jedoch auch spezielle Regelungen für bestimmte Personengruppen:

  • Schwerbehinderte Mitarbeiter erhalten bei einer 5-Tage-Woche zusätzlich 5 Urlaubstage pro Jahr.
  • Jugendliche unter 16 Jahren haben einen Anspruch von 25 Urlaubstagen pro Jahr. Unter 17 Jahren 23 Urlaubstage und unter 18 Jahren 21 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche (Stichtag ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres).

Darüber hinaus können individuelle Arbeitsverträge weitere Urlaubsregelungen enthalten, die über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen.

Generell gilt: Die Regelungen zum Urlaub sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt, das den jährlichen Mindesturlaubsanspruch definiert. Darüber hinausgehende Urlaubstage können durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen festgelegt werden, wobei ein doppelter Urlaubsanspruch nicht möglich ist.

Arbeitgeberwechsel

Beim Arbeitgeberwechsel bis zum 30. Juni eines Jahres entsteht ein anteiliger Urlaubsanspruch, der sich aus den Beschäftigungsmonaten des laufenden Jahres ergibt. Ab Juli steht der volle gesetzliche Mindesturlaub zu, vorausgesetzt das Arbeitsverhältnis besteht seit dem 1. Januar des Jahres. Ist die Betriebszugehörigkeit kürzer, gilt ein anteiliger Urlaubsanspruch.

Obwohl diese rechtlichen Grundlagen klar sind, weiß der neue Arbeitgeber oft nicht, wie viel Urlaub im laufenden Jahr bereits genommen oder abgegolten wurde. Deshalb schützt § 6 Absatz 2 BUrlG den neuen Arbeitgeber. Indem er vom vorherigen Arbeitgeber verlangt, eine Bescheinigung über bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszustellen.

Der Umkehrschluss dieser Regelung macht das Thema jedoch kompliziert. Fehlt eine solche Bescheinigung, kann der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis gefährden. Denn ohne Nachweis besteht das Risiko von Doppelansprüchen, was Arbeitgeber vermeiden wollen.

Sollte der frühere Arbeitgeber sich weigern, eine solche Bescheinigung auszustellen, bleibt dem Arbeitnehmer nur der Weg über rechtliche Schritte, um seinen Urlaubsanspruch zu sichern. Andernfalls könnte der gesamte Urlaubsanspruch verloren gehen.

In Fällen, in denen im früheren Arbeitsverhältnis weder Urlaub genommen noch abgegolten wurde, besteht der volle Anspruch im neuen Arbeitsverhältnis. Auch dies sollte aus der Bescheinigung ersichtlich sein, damit der neue Arbeitgeber nicht darauf verweisen kann, dass sich der Arbeitnehmer an den vorherigen Arbeitgeber wenden müsse.

Auch interessant

Kollegen unterhalten sich in einer Schulungssituation am Tisch

Warum sich eine Fortbildung in der Steuerkanzlei jetzt auszahlt

Die Steuerbranche verändert sich: Digitalisierung, neue Gesetze und steigende Erwartungen der Mandanten sorgen dafür, dass Fachwissen allein nicht mehr reicht. Wer Steuerberater werden und eine erfolgreiche Kanzlei führen will, muss über den Tellerrand schauen und Fortbildung als echtes Karriere-Tool nutzen.

Mehr lesen
Tax & Law – wenn die Steuerbranche auf Jurist:innen trifft

Tax & Law – wenn die Steuerbranche auf Jurist:innen trifft

Wer in der Steuerbranche mit der Zeit gehen will, der kommt neben vielen anderen Themen auch nicht an der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Branchen vorbei – das betrifft vor allem die Arbeit mit Jurist:innen.

Mehr lesen
Geschäftsfrau sitzt vor Firmenfenster

Nach der Prüfung ist vor der Karriere – deine Möglichkeiten als Steuerfachangestellte/r

Wie nach jeder Abschlussprüfung in vielen Berufen stehen auch angehende Steuerfachangestellte vor der Frage: was jetzt? Wir schauen uns alle Möglichkeiten an und haben einige Empfehlungen für dich an Bord, damit du den nächsten Karriereschritt gut und bedacht wählen kannst.

Mehr lesen
Wie berechne ich mein Gehalt in der Teilzeit?

Teilzeitarbeit - Gehaltsberechnung leicht gemacht

Es gibt zahlreiche Gründe, warum Menschen sich für Teilzeitarbeit entscheiden. Häufig steht dabei die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Vordergrund. In Deutschland waren im Jahr 2024 rund 17 Millionen Personen in Teilzeit beschäftigt, was fast 40 Prozent aller Erwerbstätigen entspricht.

Mehr lesen
Mit digitaler Mandantenkommunikationen einen Vorsprung erarbeiten

Mit digitaler Mandantenkommunikationen einen Vorsprung erarbeiten

Es wird immer schwieriger, sich in der Steuerbranche von der Konkurrenz abzusetzen. Kleine Lücken bieten sich jedoch immer noch – eine Möglichkeit: die Umstellung auf digitale Kommunikation mit den Mandant:innen. Jetzt schon essenziell und in Zukunft nicht mehr wegzudenken.

Mehr lesen