Wirtschaftsreferentin/ Wirtschaftsreferent in der Schwerpunktabteilung - Wirtschaftskriminalität
- Staatsanwaltschaft Bielefeld
- Bielefeld
Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle
Wirtschaftsreferentin/eines Wirtschaftsreferenten
in der Schwerpunktabteilung - Wirtschaftskriminalität zu besetzen.
Mit ca. 260 Mitarbeiter ist die Staatsanwaltschaft Bielefeld grundsätzlich zuständig für den Bezirk des Landgerichts Bielefeld. Zu diesem Bezirk gehören die Bezirke der Amtsgerichte Bielefeld, Bünde, Gütersloh, Halle (Westfalen), Herford, Lübbecke, Minden, Bad Oeynhausen, Rahden und Rheda – Wiedenbrück.
Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld sind ferner Schwerpunktabteilungen für die Bearbeitung besonders umfangreicher Wirtschaftsstrafsachen, besonders umfangreicher Korruptionsstrafsachen sowie herausgehobener Verfahren der organisierten Kriminalität und für Vermögensabschöpfung eingerichtet worden. Bearbeitet werden in diesen Abteilungen insbesondere Verfahren, die der Staatsanwaltschaft Bielefeld von dem Generalstaatsanwalt gemäß § 145 Absatz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) oder dem Ministerium der Justiz gemäß §§ 147 Nummer 2, 145 Absatz 1 GVG übertragen worden sind.
Als Wirtschaftsreferentin/Wirtschaftsreferent wirken Sie an der Bearbeitung umfangreicher und komplexer Wirtschaftsstrafverfahren aus Ostwestfalen, dem Münsterland und Teilen Südwestfalens mit. Sie arbeiten dabei eng mit den staatsanwaltlichen Dezernentinnen und Dezernenten zusammen, die Art und Umfang der strafrechtlichen Ermittlungen bestimmen.
Einstellungsvoraussetzungen:
Weitergehende Informationen zum Berufsbild eines Wirtschaftsreferenten sind in dem Internetangebot der Landesjustizverwaltung verfügbar:
https://www.justiz-karriere.nrw/berufe/staatsanwaltschaften-und-gerichte/wirtschaftsreferent
Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Probe (Regierungsrätin/ Regierungsrat, Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW).Daher können grundsätzlich gemäß § 15 Abs. 3 LBG nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Schwerbehinderte oder ihnen gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Menschen dürfen das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§14 Abs. 6 LBG NRW).
Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Probe (Regierungsrätin/ Regierungsrat, Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW). Durch Beförderungen ist ein Aufstieg bis in die Besoldungsgruppe A 15 möglich.
Die Einstellung erfolgt unbefristet
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
30 Tage Erholungsurlaub
Homeoffice nach Vereinbarung