Teilzeit als Buchhalter – flexibel & zukunftssicher

Berufsbilder im Fokus
Buchhalter im Homeoffice mit Kind auf dem Arm – Teilzeitmodell in der Buchhaltung ermöglicht flexible Arbeitszeiten und Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Nicht für jeden Buchhalter kommt eine Vollzeitstelle in Frage.

Der Beruf des Buchhalters* öffnet einem viele Türen in unterschiedlichen Branchen. So gibt es neben einer Steuerkanzlei auch viele andere Unternehmen und Bereiche, in denen ausgebildete Buchhalter sehr gefragt sind. Doch nicht für jeden Buchhalter kommt eine Vollzeitstelle in Frage.

Insbesondere die Generation Z, die »Gen Z«, strebt nach Stellenangeboten und Jobs in Teilzeit. Aber auch für Mütter und Väter oder pflegende Angehörige sind Teilzeitstellen oft die einzige Möglichkeit, am Arbeitsmarkt teilzunehmen. Doch wie sieht der Jobmarkt für Buchhalter aus? Stellen Arbeitgeber auch Buchhalter in Teilzeit ein? Und hast Du sogar einen Anspruch auf Teilzeit als Buchhalter? Wir zeigen Dir, was Du wissen musst.

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Was ist Teilzeitarbeit?

Als Teilzeit wird eine Stelle in der Regel dann bezeichnet, wenn weniger als in einer Vollzeitstelle gearbeitet wird. Vollzeit bedeutet in der Regel 40 Stunden, sodass eine Teilzeitstelle schon ab 39 Stunden bestehen kann. Es können also alle Stundenzahlen, die unter einer 40-Stunden-Woche liegen, als Teilzeit gelten. So werden häufig 30- oder 20-Stunden-Wochen als Teilzeitstellen ausgeschrieben. Die genauen Regelungen finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), dort gilt schon eine 38-Stunden-Woche offiziell als Teilzeit (§ 2 TzBfG).

Anders kann es aussehen, wenn die Vollzeitstelle in einem Betrieb nicht 40 Stunden pro Woche beträgt. Ein Beispiel: Ist in einem Unternehmen eine Vollzeitstelle als 38-Stunden-Woche definiert, so kann auch eine 19-Stunden-Woche als Teilzeit-Stelle besetzt werden.

Unser Tipp: Achte bei Deiner Jobsuche auf die tatsächlich angegebene Stundenzahl, nicht nur auf die Bezeichnung »Teilzeit« in der Jobbeschreibung.

Als Buchhalter in Teilzeit arbeiten: Habe ich ein Recht darauf?

Kurz gesagt: Ja, in vielen Fällen haben Buchhalter einen Anspruch auf eine Reduzierung ihrer Stunden auf Teilzeit. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wenn die Stelle nicht von Anfang an als Teilzeit ausgeschrieben war:

  1. Zahl der Mitarbeiter: Der Anspruch auf Teilzeit besteht in einem Betrieb erst ab einer Unternehmensgröße von 15 Mitarbeitern aufwärts. Arbeitest Du in einem kleineren Unternehmen, musst Du deinen Teilzeitwunsch mit dem Chef individuell besprechen. Ein Anspruch besteht dann nicht.
  2. Beschäftigungsdauer: Erst wenn Du mindestens 6 Monate im Betrieb tätig bist, hast Du einen Anspruch auf Teilzeit. Anders ist das, wenn Du direkt einen Teilzeitvertrag aushandelst oder als Teilzeitkraft eingesetzt wirst.
  3. Fristen nach einer letzten Verringerung: Du kannst nicht immer wieder eine Arbeitszeitverringerung beanspruchen. Hast Du bereits einen Anspruch geltend gemacht und Deine Arbeitszeit in den letzten 2 Jahren verringert (oder der Antrag wurde begründet abgelehnt), kannst Du Deinen Anspruch erst nach 2 Jahren erneut geltend machen.
  4. Keine betrieblich entgegenstehenden Gründe: Zuletzt kann Dein Arbeitgeber den Wunsch auf Teilzeit auch aus betrieblichen Gründen ablehnen. Zu diesen Gründen zählen zum Beispiel unzumutbare Kosten, die Gefährdung des Betriebes oder die wesentliche Störung des Betriebsablaufes.

Übrigens: Umgekehrt ist das Ganze nicht so einfach. Einen Anspruch von Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln, steht unter erschwerten Bedingungen. Hier muss das Unternehmen mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigen, um einen von 15 Anträgen zu genehmigen, also einem von 15 Angestellten eine Vollzeitstelle zu gewähren. Eine gute Option ist die sogenannte Brücken-Teilzeit, also eine Regelung, bei der von vornherein eine befristete Teilzeit (z. B. für 2 Jahre) vertraglich vereinbart wird.

So könnte Dein Teilzeit-Job als Buchhalter aussehen

Auch wenn das Modell der Halbtagsarbeit immer noch dominiert, muss nicht jede Teilzeit-Stelle so strukturiert sein. In vielen Steuerkanzleien und bei anderen Arbeitgebern gibt es bereits heute auch andere Arbeitsmodelle, die für Teilzeitangestellte umgesetzt werden. Gesetzlich ist hier viel Spielraum möglich, entscheidend sind lediglich die Stundenanzahl und die Bedürfnisse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Das Halbtagsmodell macht vor allem für Eltern von Kindern Sinn, die bereits in die KiTa oder zur Schule gehen. So können die Mütter und Väter an 5 Tagen in der Woche 4-6 Stunden arbeiten und anschließend ihre Kinder aus der Betreuung abholen.

Eine andere Möglichkeit ist eine Art 3- oder 4-Tage-Woche. Hier wird an 3 Tagen in der Woche Vollzeit (also 8 Stunden) gearbeitet, die anderen Tage sind frei. Das lässt sich grundsätzlich auch mit Homeoffice kombinieren.

Die letzte Möglichkeit ist, eine Woche in Vollzeit zu arbeiten und in der zweiten Woche mit deutlich reduzierten Stunden oder nur 1-2 Tage. Auch das geht, ist jedoch für Kundenkontakt vielleicht nicht die beste Option. Jobsharing kann hier eine Lösung sein: Zwei Mitarbeiter teilen sich eine Vollzeitstelle und wechseln sich mit den Vollzeit-Wochen ab. So kann auch eine Führungsposition in Teilzeit gemanagt werden.

Vor- und Nachteile von Teilzeit für Buchhalter

Gerade für Eltern von kleinen Kindern stellt sich die Frage nach einer Vollzeitstelle häufig gar nicht, sondern es kommt vielleicht nur eine Teilzeitstelle aufgrund der Kinderversorgung in Betracht. Doch auch immer mehr junge Menschen ohne elterliche Verpflichtungen streben eine Arbeit in Teilzeit an.

Wir haben deshalb einmal die Vor- und Nachteile abgewogen:

VorteileNachteile
Teilzeitarbeit bietet mehr Gestaltungsspielraum für die Work-Life-BalanceDer wohl größte Nachteil ist das deutlich geringere Gehalt einer Teilzeitstelle.
Studien zufolge werden Teilzeitkräfte seltener krank, besonders psychische Krankheiten nehmen ab. Durch das geringere Gehalt wird auch weniger in die gesetzliche Rente eingezahlt.
Insgesamt weniger Arbeitszeit und dadurch mehr Zeit für Hobbies, Leidenschaften oder die Familie.Bestimmte Tätigkeiten werden eher selten an Teilzeitkräfte vergeben; es steigt das Risiko, bei einer Beförderung übergangen zu werden.
Eltern, pflegende Angehörige oder kranke Menschen haben so die Möglichkeit, überhaupt am Arbeitsmarkt teilzunehmen. iele klagen über ein schlechtes Gewissen, weniger für das Team da zu sein.
Auch Urlaubstage werden anders berechnet. Ggf. hat man dann einen geringeren Anspruch auf Urlaub.
Es besteht das Risiko, gleich viel zu arbeiten, nur in weniger Zeit.

Fazit 

Du siehst, auch in Teilzeit kannst Du als Buchhalter tätig werden und es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, die Teilzeit-Arbeit zu strukturieren. Dabei kommt es ganz auf Dich und Deinen Arbeitgeber an.

Bevor Du eine Teilzeitstelle antrittst, solltest Du für Dich persönlich die Vor- und Nachteile einer solchen Stelle abwägen - hier gibt es kein richtig oder falsch. Im Zweifel ist es einfacher, später die Stunden zu reduzieren, als diese aufzustocken.

Immer mehr Arbeitgeber bieten auch flexible Vollzeitstellen an, bei denen die Arbeit freier eingeteilt werden kann und auch aus dem Homeoffice erledigt werden kann. Diese Option kombiniert einige Freiheiten aus der Teilzeit mit dem Gehalt und der Altersvorsorge einer Vollzeitstelle.

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