Teilzeit arbeiten während der Elternzeit? Das ist erlaubt – aber wie wirkt sich das auf dein Gehalt und Elterngeld aus? In diesem Artikel erfährst du, wie Teilzeitarbeit mit Elternzeit kombiniert werden kann, was rechtlich gilt und wie viel Netto dir wirklich bleibt. Inklusive Rechenbeispielen und Tipps zur Optimierung.
Viele Eltern wollen während der Elternzeit wieder in Teilzeit einsteigen – sei es aus finanziellen Gründen oder um beruflich am Ball zu bleiben. Doch was bedeutet das für das Gehalt, das Elterngeld und die Abgaben? Wir erklären, was du wissen musst, wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest.
Ja! Laut § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) darfst du während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche (seit 2021) arbeiten – vorher waren es 30 Stunden.
Voraussetzungen:
Wenn du Elterngeld bekommst, wird dein Teilzeitgehalt auf das Elterngeld angerechnet. Dabei wird das Einkommen vor und nach der Geburt des KIndes verglichen. Du bekommst bis zu 67 % des wegfallenden Einkommens, gedeckelt auf 1.800 €.
Beispiel:
Wichtig: Du bekommst also nicht Elterngeld + volles Teilzeitgehalt, sondern das Elterngeld verringert sich entsprechend.
Das Teilzeitgehalt wird normal versteuert. Aufgrund der Steuerprogression bleibt bei kleinen Teilzeitgehältern oft mehr Netto vom Brutto als man denkt – dennoch lohnt sich ein Blick auf:
Einkommen | Betrag |
Teilzeitgehalt | 1.200 € |
Elterngeld (dynamisch) | 1.206 € |
Gesamteinkommen | 2.406 € |
Achtung: Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Progressionsvorbehalt – es kann zu Nachzahlungen bei der Steuer kommen!
Teilzeit in Elternzeit lohnt sich besonders für:
Es ist nicht optimal, wenn du ohnehin den maximalen Elterngeldbetrag bekommst und durch Teilzeit kaum mehr Netto übrig bleibt.
Teilzeitarbeit in Elternzeit ist erlaubt – aber auch steuerlich und finanziell komplex. Wichtig ist, dass du dein Brutto, Elterngeld und mögliche Steuerfolgen realistisch kalkulierst. Mit dem richtigen Timing und Modell kannst du Einkommen und Familienzeit optimal kombinieren.
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