Arbeiten unter Palmen, Laptop auf dem Rooftop, Buchhaltung mit Blick aufs Meer – klingt das nach Steuerberatung oder digitalem Nomadentum? Die Steuerbranche gilt oft als konservativ – doch auch hier wandelt sich die Arbeitswelt. Themen wie Remote Work und Workation gewinnen an Bedeutung. Aber ist eine Workation im steuerberatenden Beruf überhaupt machbar?
Der Begriff „Workation“ setzt sich aus Work + Vacation zusammen. Gemeint ist: Man arbeitet ortsunabhängig an einem Ort, an dem andere Urlaub machen. Oft für einige Wochen, teils auch länger. Im Unterschied zum Remote Work aus der eigenen Wohnung soll die Workation bewusst Tapetenwechsel, Kreativität und Regeneration fördern.
Kurz: Ja – aber nicht überall und nicht für jede Rolle.
Was dafür spricht:
Aber es gibt Einschränkungen:
1. In digitalen Kanzleien
Einige Kanzleien (z. B. Kontist Tax, fintus, Zasta, Felix1) ermöglichen ihren Mitarbeitenden Workation explizit – teils für mehrere Wochen pro Jahr. Voraussetzung ist meist: selbstständiges Arbeiten, verschlüsselter Zugang, klare Kommunikation.
2. In Inhouse-Tax-Teams
Große Unternehmen erlauben steuerlichen Mitarbeitenden teilweise Remote Work aus dem EU-Ausland – oft projektbezogen. Wer z. B. in einer Inhouse-Tax- oder Compliance-Abteilung arbeitet, hat mitunter mehr Freiheiten als in einer kleinen Kanzlei.
3. Bei Selbstständigkeit oder im Freelance-Modell
Wer als freiberuflicher Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Lohnprofi unterwegs ist, kann sich sein Modell selbst gestalten – muss aber technisch, rechtlich und organisatorisch top aufgestellt sein.
Wann Workation (noch) nicht funktioniert
Workation ist kein reiner Urlaub – aber ein sinnvolles Modell für fokussiertes, ortsunabhängiges Arbeiten. Besonders für junge Steuerprofis, digitale Kanzleien und moderne Unternehmen bietet sich hier eine Chance für mehr Flexibilität, Motivation und Lebensqualität.
Noch ist es nicht überall gelebter Standard – aber: Wer fragt, vorbereitet ist und Verantwortung übernimmt, hat gute Chancen.
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