Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch – Rechte, Ausnahmen und clevere Antworten

Tipps für das Bewerbungsgespräch
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Bei einem Vorstellungsgespräch geht es darum, sich von der besten Seite zu präsentieren. Doch nicht alle Fragen, die dir gestellt werden, sind erlaubt. Einige Themenbereiche sind gesetzlich geschützt, um Diskriminierung zu vermeiden. Welche Fragen unzulässig sind, welche Ausnahmen bestehen und wie du geschickt darauf reagierst, erfährst du hier.

1. Tabu-Themen laut AGG

Folgende Themen dürfen im Bewerbungsgespräch nicht erfragt werden:

  • Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sexuelle Orientierung
  • Familienstand, Heirat, Kinderwunsch, Schwangerschaft
  • Gesundheitszustand, Behinderung
  • Vorstrafen (außer in bestimmten Berufsgruppen)
  • Schulden oder private Vermögensverhältnisse
  • Gewerkschafts-, Partei- oder Vereinsmitgliedschaft

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerber*innen vor unzulässigen Fragen:

  • §1 AGG: Verbot von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
  • §7 AGG: Bewerber*innen dürfen nicht benachteiligt werden, auch nicht aufgrund einer angenommenen Eigenschaft.

2. Mögliche Ausnahmen

Einige Fragen sind erlaubt, wenn sie für die Ausübung der Stelle entscheidend sind:

  • Religiöse Zugehörigkeit: Bewerbungen bei kirchlichen Einrichtungen können eine bestimmte Konfession erfordern (§9 AGG).
  • Alter: Kann relevant sein, wenn es objektiv durch die Stellenanforderung begründet ist (§10 AGG).
  • Gesundheitliche Einschränkungen: Wenn eine Krankheit die Arbeitsleistung nachhaltig beeinträchtigt, darf danach gefragt werden.
  • Vorstrafen: Bei sicherheitsrelevanten Berufen oder im Finanzsektor kann eine solche Frage zulässig sein.

3. So reagierst du auf unzulässige Fragen

Falls dir eine verbotene Frage gestellt wird, hast du folgende Möglichkeiten:

a). Offene Rückfrage stellen

Beispiel: „Inwiefern ist diese Information für die ausgeschriebene Stelle relevant?“

b) Antwort verweigern

Beispiel: „Ich bevorzuge es, Privates und Berufliches zu trennen.“

c) Humorvolle Antwort geben

Beispiel: „Ich wusste nicht, dass das eine Jobanforderung ist – habe ich etwas im Stelleninserat übersehen?“

d) Recht zur Lüge nutzen

Laut Rechtsprechung darfst du auf unzulässige Fragen unwahr antworten, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

4. Fazit: Vorbereitung ist der Schlüssel

Bevor du ins Vorstellungsgespräch gehst, solltest du dich nicht nur auf Fachfragen vorbereiten, sondern auch überlegen, wie du mit unzulässigen Fragen umgehst. Bleibe ruhig, selbstbewusst und entscheide situativ, welche Strategie am besten zu dir passt.

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