
Wenn Du Dich für eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten* interessierst, wirst Du sicherlich auch schon einmal von der Ausbildungsordnung gehört haben. Die Ausbildungsordnung ist rechtsverbindlich und enthält zum Beispiel auch den Ausbildungsrahmenplan. Lohnt es sich überhaupt, dort reinzuschauen?
Steuerfachangestellter ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Aus diesem Grund gibt es auch einen festgelegten Ausbildungsplan, der in einer Verordnung geregelt wird. Das hört sich vielleicht langweilig an, ist aber wichtig für Deine Ausbildungsinhalte. Vor allem, weil diese erst vor kurzem geändert wurden! Grund genug, sich diese einmal genauer anzuschauen.
Bei der Ausbildungsordnung handelt es sich um eine Verordnung, also etwas Ähnliches wie ein Gesetz. Es wurde vom Staat beschlossen und regelt die Inhalte und Abläufe der Ausbildung zum Steuerfachangestellten.
Nicht alle Ausbildungen haben solch eine Verordnung, die den Ablauf so genau regelt. Doch die Steuerberufe sind so wichtig für das Funktionieren unseres Staates, dass dies sogar offiziell geregelt wird. So wird sichergestellt, dass die Ausbildung überall einheitlich abläuft und auch den Qualitätsanforderungen an eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten entspricht.
In der Ausbildungsordnung finden sich zum Beispiel die Dauer der Ausbildung, wann Prüfungen stattfinden und welche Inhalte die Ausbildung und die Prüfungen haben sollen bzw. müssen. Mehr zum Beruf des Steuerfachangestellten findest Du in unserem Steckbrief zum Beruf.
Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten dauert laut Verordnung 3 Jahre (§ 2 StFachAngAusbV). Außerdem wird hier festgelegt, dass es sich um eine duale Ausbildung handelt, dass also sowohl die Berufsschule besucht wird, als auch ein Ausbildungsbetrieb, in dem Du praktische Fertigkeiten erwirbst.
Auch welche Fertigkeiten und Kenntnisse Du erwerben sollst, ist hier detailliert aufgelistet. Zum Beispiel solltest Du am Ende Deiner Ausbildung Arbeitsabläufe organisieren können, Entgeltabrechnungen durchführen, Beratungen vorbereiten und unterstützen oder Steuererklärungen erstellen und vorbereiten können (§ 4 StFachAngAusbV).
Spätestens am Ende Deines 2. Ausbildungsjahres („im vierten Ausbildungshalbjahr“) musst Du demnach auch eine Zwischenprüfung absolvieren, die die Inhalte der ersten 15 Monate Ausbildung abdeckt. Wann genau diese Zwischenprüfung stattfindet, wird von der zuständigen Berufsschule festgelegt (§ 6, 7 StFachAngAusbV). Die Zwischenprüfung teilt sich grundsätzlich in die Bereiche „Arbeitsabläufe organisieren“ und „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“ auf.
Am Ende der Ausbildung gibt es dann selbstverständlich die Abschlussprüfung. Auch diese ist in der Ausbildungsordnung geregelt und umfasst folgende Prüfungsbereiche (+ eine mündliche Prüfung):
Mehr zur Prüfung des Steuerfachangestellten findest Du in unserem eigenen Beitrag zum Thema.
Erstmals seit 1996 wurde die Ausbildungsordnung zum 01. August 2023 reformiert. Grund dafür ist vor allem die fortschreitende Digitalisierung, die auch in den meisten Steuerkanzleien nicht mehr wegzudenken ist. Das hat in der Vergangenheit für Probleme gesorgt: Wie soll eine Steuerkanzlei den Umgang mit Papierakten lehren, wenn sie gar keine mehr nutzt?
Es wurde also höchste Zeit für eine Reform, die nicht nur die Realität der meisten Steuerkanzleien widerspiegelt, sondern auch wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ausbildung verankert, die für eine Karriere in diesem Jahrhundert wichtig sind. Ohne Kenntnis im Umgang mit E-Akten und Elster-Schnittstellen kommt niemand mehr in der Steuerwelt zurecht.
Genau der Erwerb dieser Fähigkeiten wurde in der neuen Ausbildungsordnung verankert. Außerdem liegt nun ein größeres Augenmerk auf der Mandantenbetreuung und Beratung, weil durch die moderne Technik auch das immer wichtiger wird. Zusätzlich gibt es jetzt keine Prüfungsfächer mehr, sondern neu zugeschnittene, sogenannte „Prüfungsbereiche“.
Auf jeden Fall solltest Du einen Blick in die neue Ausbildungsordnung werfen (Keine Sorge, die ist auch gar nicht lang!). Das liegt nicht nur daran, dass sich durch die Neuregelung das ein oder andere geändert hat, was vielleicht noch nicht in jedem Text im Internet zu lesen ist, sondern auch, dass Dir die Verordnung Rechtssicherheit gibt, was Deine Ausbildung betrifft.
Was wir damit meinen ist: In dieser Verordnung steht ganz genau drin, was in Deiner Ausbildung und den Prüfungen vorkommen kann und muss - und was nicht. Du bist mit diesen Informationen also immer auf der sicheren Seite und kannst auch Prüfer oder Ausbilder darauf hinweisen.
Tipp: Die genauen Inhalte und Abläufe findest Du detailliert beschrieben in der Anlage der Verordnung. Dort ist sehr übersichtlich eine Tabelle zu finden, in der Du sehen kannst, was in welchem Ausbildungsabschnitt zu erlernen ist. So kannst Du selbstständig überprüfen, ob Du auf dem richtigen Stand bist, alle Fähigkeiten hast oder hinterherhinkt. Auch kannst Du nachlesen, was genau Prüfungsstoff ist und abgefragt werden kann.
Auch nach der Ausbildung arbeiten Steuerfachangestellte mehrheitlich in der Erstellung von Buchführungen, Steuererklärungen und anderen Unterlagen. Sie organisieren Arbeitsprozesse und bereiten Mandantengespräche vor. Zusätzlich sprechen Sie auch selbst viel mit Mandanten, wickeln Zahlungen ab und übernehmen alle Tätigkeiten, die so anfallen. Zu den Aufgaben des Steuerfachangestellten haben wir auch einen eigenen Beitrag, schau dort gerne einmal vorbei!
Wie Du siehst, ist es etwas Besonderes, dass sich der Staat um Deine Ausbildung so genau und detailliert kümmert. Das zeigt, wie wichtig dieser Beruf für unser Land ist und ein funktionierendes System. Darauf kannst Du sehr stolz sein.
Gleichzeitig dient diese Ausbildungsordnung auch als eine Art Handbuch zur Ausbildung, ähnlich einem Modulhandbuch in einem Studium. Durch die Paragrafen und Anlage hast Du einen guten Überblick, was Dich erwartet und was von Dir verlangt wird. Schau auf jeden Fall einmal rein!
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