Heiratsantrag am Valentinstag: Romantik trifft auf Steuervorteile

Thementage unter der Steuer-Lupe
Zwei Finger mit gezeichneten Gesichtern halten ein Herz – symbolisiert Liebe und Partnerschaft sowie mögliche Steuervorteile für Paare zum Valentinstag.
Viele Heiratsanträge gibt es am Valentinstag.

Der Valentinstag ist für viele Paare ein beliebter Anlass für einen Heiratsantrag. Mit der Entscheidung zu heiraten, stehen jedoch auch finanzielle Überlegungen an. Das Ehegattensplitting kann dabei steuerliche Vorteile bieten. In diesem Beitrag erfährst du mehr dazu. Zudem beleuchten wir aktuelle Diskussionen rund um dieses Thema.

1. Valentinstag: Ein beliebter Tag für Heiratsanträge

Der 14. Februar, bekannt als Valentinstag, gilt als Tag der Liebe und Romantik. Viele Paare nutzen diesen besonderen Anlass, um den nächsten Schritt in ihrer Beziehung zu gehen. Obwohl genaue Prozentsätze variieren, ist der Valentinstag ein populäres Datum für Heiratsanträge. Eine Umfrage ergab, dass 27 % der Paare für ihren Antrag einen besonderen Tag wie den Valentinstag oder den Jahrestag des Kennenlernens wählen.

2. Ehegattensplitting: Wie funktioniert es?

Nach der Hochzeit stehen neben den Feierlichkeiten auch organisatorische Aufgaben an. Eine davon ist die Wahl der richtigen Steuerklasse. Das deutsche Steuersystem bietet Ehepaaren die Möglichkeit des sogenannten Ehegattensplittings.

Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet und anschließend halbiert. Auf dieses halbe Einkommen wird dann die Einkommensteuer berechnet. Die so ermittelte Steuer wird anschließend verdoppelt und ergibt die Gesamtsteuerlast des Paares. Durch dieses Verfahren können insbesondere Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen von einer geringeren Steuerlast profitieren.

3. Voraussetzungen für das Ehegattensplitting

Von dem jährlichen Wahlrecht profitieren Ehegatten oder Lebenspartner, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Rechtsgültige Ehe / Lebenspartnerschaft: Das Paar muss standesamtlich getraut oder im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen sein.
  • Unbeschränkte Steuerpflicht: Beide Partner müssen in Deutschland wohnen oder hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie sind dann mit allen in- und ausländischen Einkünften steuerpflichtig (sogenannte unbeschränkte Steuerpflicht). Auch ein im EU-/EWR-Ausland lebender Partner kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag als „fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtiger“ behandelt werden. Dann ist auch in diesem Fall eine Zusammenveranlagung möglich.
  • Nicht dauernd getrennt lebend: Das Ehegattensplitting kann nicht von getrennt lebenden Partnern in Anspruch genommen werden. Unter getrennt lebend ist aber nicht einfach nur eine räumliche Trennung zu verstehen. Eine gemeinsame Wohnung ist zwar für eine Ehegattenveranlagung üblich, aber nicht zwingend. Wohnt einer der beiden Partner in einer ansonsten intakten Ehe woanders, weil er beispielsweise dort arbeitet, dann gilt das nicht als „dauernd getrennt lebend“. Eine Zusammenveranlagung ist möglich.

4. Wer profitiert vom Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting ist besonders vorteilhaft für Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen. Je größer der Einkommensunterschied, desto höher ist in der Regel die Steuerersparnis. Bei Paaren mit ähnlich hohen Einkommen fällt der Vorteil hingegen geringer aus.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Splitting nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt. Unverheiratete Paare können diesen Steuervorteil nicht in Anspruch nehmen.

5. Aktuelle Diskussionen zum Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting ist seit Jahren Gegenstand politischer Diskussionen. Kritiker argumentieren, dass es traditionelle Rollenbilder fördert und Anreize setzt, dass ein Partner (häufig die Frau) weniger arbeitet oder ganz zu Hause bleibt. Befürworter hingegen betonen die finanzielle Entlastung für Familien und die Anerkennung der gemeinsamen wirtschaftlichen Verantwortung von Ehepaaren.

In den letzten Jahren gab es immer wieder Vorschläge, das Ehegattensplitting zu reformieren oder durch ein Familiensplitting zu ersetzen, bei dem die Anzahl der Kinder stärker berücksichtigt wird. Bislang wurden jedoch keine grundlegenden Änderungen beschlossen.

6. Fazit

Ein Heiratsantrag am Valentinstag ist ein romantischer Start in einen neuen Lebensabschnitt. Neben der Planung der Hochzeit sollten Paare jedoch auch die finanziellen Aspekte einer Ehe berücksichtigen. Das Ehegattensplitting kann dabei eine Möglichkeit sein, die gemeinsame Steuerlast zu reduzieren.

Aktuelle Änderungen zum Ehegattensplitting und der Neugestaltung der Steuerklassen findet ihr auf www.iww.de - Es lohnt sich, frühzeitig Informationen einzuholen.

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