Geldwäsche-Meldepflicht: Was Steuerfachangestellte wissen sollten

Steuerwissen: Kurz und Kompakt
Geldwäsche Meldepflicht

Steuerberater sind verpflichtet, Verdachtsfälle auf Geldwäsche an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Ein neues Merkblatt der Steuerberaterkammern schafft hier Klarheit.


Das Merkblatt enthält Listen mit meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Tätigkeiten.

Wann besteht die Meldepflicht?

Grundsätzlich müssen Steuerberater geldwäscherechtlich relevante Sachverhalte in Bezug auf ihre Mandanten melden. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Informationen im Rahmen der Rechts- oder Steuerberatung oder einer Prozessvertretung erlangt wurden. Dieses sogenannte "Meldeprivileg" greift auch während der Mandatsanbahnung.

Abgrenzung: Steuerberatung vs. Buchführung

Nicht alle Tätigkeiten eines Steuerberaters fallen unter das Meldeprivileg. Vor allem einfache kaufmännische Hilfsleistungen wie reine Buchführung sind weiterhin meldepflichtig. Die Abgrenzung zwischen Beratung und Buchführung ist in der Praxis oft schwierig.

Ein wichtiger Anhaltspunkt: Tätigkeiten, die eine notwendige Grundlage für eine ordnungsgemäße Rechts- oder Steuerberatung bilden, gelten nicht als reine Buchführung. Vielmehr sind sie als beratungsnahe Tätigkeiten anzusehen und können damit von der Meldepflicht ausgenommen sein.

Praktischer Tipp: Steuerberater können sich folgende Frage stellen: Könnte auch ein Beruf ohne rechtliche Beratungskompetenz diese Tätigkeit ausführen?

  • Wenn ja, handelt es sich um eine kaufmännische Hilfsleistung (meldepflichtig).
  • Wenn nein, ist die Tätigkeit wahrscheinlich beratungsnah und fällt unter das Meldeprivileg.

Das neue Merkblatt der BStBK bietet eine wertvolle Orientierungshilfe, um Unsicherheiten in der Praxis zu vermeiden. Steuerberater und deren Mitarbeiter sollten sich regelmäßig über aktuelle Regelungen informieren, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden zu der Compliance beim Thema Geldwäsche

Eine Schulung bereitet Ihre Mitarbeitenden umfassend darauf vor, diese zentralen Ziele zu erreichen:

  • Rechtskonformität sicherstellen: Kenntnis aller gesetzlichen Anforderungen zur Einhaltung der Geldwäscheprävention.
  • Geldwäsche erkennen und verhindern: Schulung zur Identifikation verdächtiger Aktivitäten und Transaktionen.
  • Risikobewusstsein erhöhen: Sensibilisierung für Geldwäsche-Risiken und Indikatoren.
  • Schutz vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen: Aufklärung über die Folgen von Geldwäsche und die Bedeutung der Prävention.
  • Unternehmensintegrität stärken: Förderung einer Kultur der Transparenz und Integrität zum Schutz des Unternehmens.

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