
Ab dem 1. April 2025 ändert sich das Elterngeld erheblich, insbesondere für Steuerfachkräfte mit hohem Einkommen. Dieser Artikel bietet klare Einsichten in die neuen Regelungen, relevante Einkommensgrenzen und praxisorientierte Steueroptimierungsstrategien.
Die Änderungen beim Elterngeld ab dem 1. April 2025 betreffen nicht nur Familien allgemein, sondern haben auch spezifische Auswirkungen auf Steuerfachkräfte. Als Expertinnen und Experten für Steuern stehen sie vor der Herausforderung, die neuen Regelungen nicht nur für ihre Mandanten zu verstehen, sondern auch für ihre eigene Karriere- und Familienplanung zu berücksichtigen. Dieser Artikel beleuchtet die Änderungen, bietet branchenspezifische Beispiele und zeigt auf, wie Steuerfachkräfte proaktiv handeln können.
Ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld weiter gesenkt – von bisher 200.000 Euro auf 175.000 Euro (gemeinsames zu versteuerndes Einkommen bei Paaren). Für Alleinerziehende liegt die Grenze entsprechend bei 87.500 Euro. Entscheidend ist das "zu versteuernde Einkommen" des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes.
Diese Änderung betrifft insbesondere gutverdienende Paare, darunter viele Steuerfachkräfte, die durch hohe Gehälter oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit über dieser Grenze liegen könnten. Die Reform führt zu Unsicherheiten bei der Familienplanung und wirft Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Elternschaft auf.
Ein zentraler Punkt, der oft zu Missverständnissen führt, ist die Definition des relevanten Einkommens. Entscheidend ist das "zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes". Bei einem Kind, das beispielsweise im Mai 2025 zur Welt kommt, wird also das Jahr 2024 herangezogen.
Zum zu versteuernden Einkommen zählen:
Für die Bewertung, ob die Elterngeld-Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Differenzierung zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen entscheidend. Diese Unterscheidung kann für viele der Schlüssel zum Elterngeldanspruch sein.
So liegen in der Einkommensklasse der möglicherweise betroffenen Eltern Bruttoeinkommen und zu versteuerndes Einkommen schnell mal 20.000 bis 30.000 Euro auseinander.
Dies bedeutet: Ein Paar mit einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von knapp 200.000 Euro könnte durchaus noch unter der neuen Grenze von 175.000 Euro beim zu versteuernden Einkommen liegen - wenn die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt werden.
könnte das zu versteuernde Einkommen auf circa 170.000 Euro sinken und damit unterhalb der kritischen Grenze von 175.000 Euro liegen.
Steuerfachkräfte verfügen in der Regel über das notwendige Wissen, um durch legale Steuergestaltung das zu versteuernde Einkommen zu optimieren. Folgende Strategien können dabei herangezogen werden:
Für Angestellte bieten sich folgende Möglichkeiten:
Besonders effektiv zur Reduktion des zu versteuernden Einkommens sind:
Die Einzahlung in Altersvorsorgeprodukte kann das zu versteuernde Einkommen erheblich reduzieren:
Oft übersehene Steuersparpotenziale:
Für Immobilienbesitzer ergeben sich weitere Optimierungsmöglichkeiten:
Bei Kapitalanlagen:
Als selbständiger Steuerfachmann oder -frau haben Sie besondere Gestaltungsspielräume:
Neben steuerlichen Maßnahmen kann auch die gezielte Reduktion der Arbeitszeit das zu versteuernde Einkommen senken:
Die Senkung der Einkommensgrenze könnte dazu führen, dass insbesondere Frauen in traditionelle Rollen gedrängt werden. Da Männer oft das höhere Einkommen erzielen, verzichten Paare eher auf das Gehalt der Frau während der Elternzeit. Dies hat langfristige Auswirkungen auf Karrieren von Frauen in der Steuerbranche:
Viele Steuerfachkräfte haben durch flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder Teilzeit bessere Möglichkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren. Dennoch bleibt die Frage bestehen, wie sich solche Modelle auf die Karriereentwicklung auswirken.
Fall 1: Angestelltes Paar mit hohem gemeinsamen Einkommen
Simon (Steuerreferent, 105.000 Euro brutto) und Julia (Juristin, 95.000 Euro brutto) erwarten im Juni 2025 ihr erstes Kind:
Ausgangssituation:
Optimierungsstrategie:
Ergebnis nach Optimierung:
Fall 2: Selbstständiger Steuerberater mit angestellter
Partnerin
Thomas (selbstständiger Steuerberater, durchschnittlich 130.000 Euro Gewinn) und Anna (Controllerin, 70.000 Euro brutto) planen die Geburt ihres Kindes für Mai 2025:
Ausgangssituation:
Optimierungsstrategie:
Ergebnis nach Optimierung:
Fall 3: Selbstständige Steuerberaterin
Lisa (selbständige Steuerberaterin, durchschnittlich 140.000 Euro Gewinn) plant ein Kind.
Ergebnis: Lisa bleibt unterhalb der Einkommensgrenze und sichert sich den vollen Elterngeldanspruch.
Fall 4: Steuerfachangestellter mit Lehrerin als Partnerin
Max (Steuerfachangestellter, 48.000 Euro brutto) und Julia (Lehrerin, 52.000 Euro brutto) erwarten ein Kind.
Trotz aller Gestaltungsmöglichkeiten werden einige Paare über der Einkommensgrenze bleiben. In diesem Fall sind alternative Planungsstrategien gefragt:
Eine betroffene Mutter berichtet von ihrer Lösung: "Ein Teil davon geht auf unser Gemeinschaftskonto, von dem wir Miete, Lebensmittel, Versicherungen und auch die Anschaffungen für das Baby zahlen. Ein anderer Teil geht auf mein Konto. Mir ist es wichtig, dass ich weiter einen gewissen Betrag nur für mich habe".
Die Änderungen beim Elterngeld stellen gutverdienende Paare vor Herausforderungen, bieten aber auch Gestaltungsspielraum. Als Steuerfachkraft können Sie durch frühzeitige und strategische Planung sowohl für Ihre Mandanten als auch für Ihre eigene Lebensplanung optimale Lösungen finden.
Fünf zentrale Empfehlungen:
Mit proaktiver steuerlicher Gestaltung können Sie als Steuerfachkraft maßgeblich dazu beitragen, dass Familien auch unter den neuen Rahmenbedingungen die Wahlfreiheit bei der Familiengründung behalten. Gleichzeitig ist es wichtig, die langfristigen Auswirkungen auf Karriere, finanzielle Unabhängigkeit und Partnerschaftsmodelle im Blick zu behalten.

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