Seit dem 01.01.24 müssen sich alle Steuerberater und Steuerbevollmächtigten bei der Financial Intelligence Unit (FIU) über das Meldeportal goAML registrieren. Dieses Portal dient der elektronischen Anzeige verdächtiger Geldwäschevorgänge. Mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der Zollverwaltung will der Gesetzgeber die bislang sanktionslose..
.. Registrierungspflicht mit empfindlichen Bußgeldern belegen. Wer sich noch nicht angemeldet hat, sollte das dringend nachholen.
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte zählen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG zu den „Verpflichteten“ im Sinne des Geldwäschegesetzes. Sie sind daher verpflichtet, bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung eine elektronische Verdachtsmeldung an die FIU abzugeben. Diese Meldungen erfolgen ausschließlich über das dafür vorgesehene Portal goAML (go Anti-Money Laundering) – eine Plattform, die von der FIU selbst betrieben wird.
Die Financial Intelligence Unit (FIU) ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in Deutschland und organisatorisch beim Zoll angesiedelt. Ihre Aufgabe: verdächtige Finanzströme zu analysieren, mögliche Geldwäschevorgänge frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen an Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Sie ist damit ein zentraler Bestandteil der deutschen Geldwäscheprävention.
Das derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (ZFG) sieht vor, die bisher folgenlose Registrierungspflicht mit Bußgeldern zu belegen.
Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt (voraussichtlich Sommer 2026), gelten die Sanktionen unmittelbar.
Die Anmeldung unter goaml.fiu.bund.de ist technisch einfach:
Bei Fragen oder Problemen unterstützt der Service Desk der FIU telefonisch unter +49 228 303‑26070 oder per E‑Mail an info.fiu@zoll.de.
Die goAML‑Registrierung ist keine lästige Formalität, sondern Teil der zentralen Geldwäscheprävention im Berufsstand. Für alle Berufsangehörigen – insbesondere Berufseinsteiger in Kanzleien – gilt: Wer noch nicht registriert ist, sollte das umgehend erledigen. So lassen sich Bußgelder vermeiden und gleichzeitig die Integrität des Berufsstands stärken.

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