Ein Blick auf die Urlaubsplanung 2025: Regelungen, Pflichten und Resturlaub

Feier- und Brückentage in 2025 besonders günstig
Ein Blick auf die Urlaubsplanung 2025: Regelungen, Pflichten und Resturlaub

2025 meint es besonders gut mit Mitarbeitenden in Deutschland. Kein bundesweiter Feiertag fällt auf das Wochenende. Wer bei der Reiseplanung 2025 die Feiertage und Brückentage geschickt einsetzt, macht aus wenigen Urlaubstagen besonders viel Freizeit.

Urlaubsplanung ist ein zentraler Aspekt im Arbeitsleben und beeinflusst sowohl die Produktivität als auch das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Eine gut strukturierte Urlaubsplanung sorgt außerdem für betriebliche Kontinuität, indem Personalengpässe vermieden werden, und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Wer hätte nicht gern 50 Tage Urlaub im Jahr? Mit ein bisschen geschickter Planung, wird dieser Wunsch Wirklichkeit. Mit den folgenden Tipps nutzen Sie die Feier- und Brückentage 2025 optimal. Allerdings gilt auch: Ein Arbeitgeber darf Urlaubsgesuche zwar nicht grundlos verweigern, es können jedoch betriebliche Gründe oder soziale Gesichtspunkte eine Rolle spielen, warum nicht jeder Brückentag als Urlaubstag genehmigt werden bzw. alle Feiertage clever genutzt werden können.

Beachte diese gesetzlichen Feiertage im Jahr 2025

Im kommenden Jahr gibt es in Deutschland insgesamt neun gesetzliche Feiertage, die in allen 16 Bundesländern gelten:

  • Neujahr (Mittwoch, 1. Januar)
  • Karfreitag (Freitag, 18. April)
  • Ostermontag (Montag, 21. April)
  • Tag der Arbeit (Donnerstag, 1. Mai)
  • Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 29. Mai)
  • Pfingstmontag (Montag, 9. Juni)
  • Tag der Deutschen Einheit (Freitag, 3. Oktober)
  • 1. Weihnachtstag (Donnerstag, 25. Dezember)
  • 2. Weihnachtstag (Freitag, 26. Dezember)

Entgegen der weit verbreiteten Ansicht sind laut Bundesurlaubsgesetz (BurIG) weder Heiligabend noch Silvester Feiertage. Frei hat eigentlich nur, wer Urlaub nimmt. Allerdings gibt es einige Unternehmen, die für diese Tage Sonderregelungen haben. Wer unsicher ist, ob es in seinem Betrieb eine Ausnahmeregelung gibt und wie diese aussieht, dem hilft ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag oder in die betrieblichen Vereinbarungen.

Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freuen wird: 2025 fällt kein bundesweit geltender Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag. Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine gesetzlichen Feiertage. Das hat Auswirkungen: 2025 muss im bundesweiten Schnitt an 248,1 Tagen gearbeitet werden, so das Statistische Bundesamt. Das sind 0,7 Tage weniger als 2024 und das ist damit der niedrigste Wert in den letzten sechs Jahren.

Urlaub rund um die Feiertage planen

Durch die geschickte Einbindung der Feiertage lassen sich auch im kommenden Jahr wieder mit minimalem Einsatz längere Urlaubsperioden schaffen. Bei der Planung für 2025 kann man beispielsweise diese Möglichkeiten nutzen:

Neujahr (Mittwoch, 1. Januar)

Wer vor oder nach dem 1. Januar zwei Tage Urlaub nimmt, hat auf alle Fälle fünf Tage frei. Beispiel: Man nimmt nach dem 1. Januar, der ein gesetzlicher Feiertag ist, den 2. (Donnerstag) und 3. (Freitag) Januar Urlaub.

Urlauber und Urlauberinnen aus den Bundesländern, in denen Heilige Drei Könige auch noch ein Feiertag ist, müssen sogar erst wieder am Dienstag, den 7. Januar zur Arbeit.

Wer die Weihnachtsfeiertage 2024 dazu nimmt, bekommt für fünf Urlaubstage zwölf freie Tage am Stück. Dann hat man vom 25. Dezember 2024 bis zum 5. Januar frei oder – sofern der 6. Januar in der Region ein Feiertag ist – sogar 13 Tage.

Karfreitag und Ostermontag (18. und 21. April)

Wer einen längeren Urlaub im April plant, ist gut beraten, die Osterfeiertage mit einzubeziehen. Die längste freie Zeit am Stück mit nur wenigen Urlaubstagen schafft man, indem man von 18. April bis 4. Mai frei nimmt. Für diese 17 Tage Auszeit nutzt man drei Feiertage und muss somit nur acht Tage Urlaub beantragen.

Pfingstmontag (9. Juni)

Arbeitende, die den Pfingstmontag mit in die Urlaubsplanung integrieren, haben mit vier Urlaubstagen (10. bis 13. Juni) neun freie Tage geschaffen. Sie können von Samstag, 7. Juni bis Sonntag, 15. Juni entspannen.

Eventuell bietet es sich auch an, Fronleichnam mit einzubinden. Der Donnerstag, 19. Juni ist in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ein Feiertag. So hätte man für acht beantragte Urlaubstage 16 Tage frei (7. bis 22. Juni 2025).

Weihnachten (25. und 26. Dezember)

Weihnachten liegt im Jahr 2025 sehr arbeitnehmerfreundlich. Der erste Weihnachtstag ist ein Donnerstag, der zweite Weihnachtstag ein Freitag. Wer sich vom 20. Dezember bis zum 2. Januar 2026 beurlauben lassen kann, setzt sieben Tage ein, um 16 Tage Freizeit genießen zu können.

Feiertage abhängig vom Bundesland

In Deutschland gibt es darüber hinaus mehrere Feiertage, die nicht bundesweit gelten, sondern nur in bestimmten Bundesländern. Hier eine Übersicht:

  • Heilige Drei Könige (Montag, 6. Januar) Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt
  • Internationaler Frauentag (Samstag, 8. März) Bundesländer: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern
  • Fronleichnam (Donnerstag, 19. Juni) Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
  • Augsburger Friedensfest (Freitag, 8. August) Bundesländer: Nur in der Stadt Augsburg (Bayern)
  • Mariä Himmelfahrt (Freitag, 15. August) Bundesländer: Bayern (nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung), Saarland
  • Weltkindertag (Samstag, 20. September) Bundesländer: Thüringen
  • Reformationstag (Freitag, 31. Oktober) Bundesländer: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • Allerheiligen (Samstag, 1. November) Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
  • Buß- und Bettag (Mittwoch, 19. November) Bundesländer: Sachsen (arbeitsfreier Feiertag); in Bayern ist er ein schulfreier Tag

In Berlin soll 2025 der 8. Mai (Donnerstag) als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus erstmalig zum Feiertag werden. Die Zustimmung des Senats liegt vor, jetzt muss noch das Abgeordnetenhaus zustimmen. Berlin hat bisher lediglich einen zusätzlichen Feiertag; Bayern vier.

Urlaub verlängern: Brückentage nutzen

Durch die Nutzung der Brückentage können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit minimalem Einsatz ein verlängertes Wochenende planen. 2025 fallen allerdings bundesweit nur zwei Feiertage auf einen Donnerstag, bei denen es sich anbietet, den Freitag frei zu nehmen:

  • Tag der Arbeit (Donnerstag, 1. Mai): Wer sich Freitag, den 2. Mai frei nimmt, hat ein verlängertes Wochenende von Donnerstag bis Sonntag. Dasselbe gilt für Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 29. Mai) und den darauffolgenden Freitag.
  • Fronleichnam (19. Juni) ermöglicht ein weiteres verlängertes Wochenende in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Dazu müsste man sich am´Freitag, 20. Juni, Urlaub nehmen.

Fazit

Das Jahr 2025 bietet Arbeitnehmern ideale Bedingungen für die Urlaubsplanung, da kein bundesweiter Feiertag auf ein Wochenende fällt. Mit geschickter Nutzung von Brückentagen lassen sich aus wenigen Urlaubstagen längere Auszeiten schaffen, wie z. B. 17 freie Tage mit nur acht Urlaubstagen. Regionale Feiertage in einigen Bundesländern erweitern die Möglichkeiten zusätzlich. Wichtig ist, Urlaubsanträge frühzeitig zu stellen, da betriebliche Gründe die Genehmigung beeinflussen können. Mit guter Planung lassen sich jedoch viele Gelegenheiten für Erholung und verlängerte Freizeit optimal nutzen.

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