Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch – Rechte, Ausnahmen und clevere Antworten

Tipps für das Bewerbungsgespräch
Gehaltsreport in der Steuerbranche

Bei einem Vorstellungsgespräch geht es darum, sich von der besten Seite zu präsentieren. Doch nicht alle Fragen, die dir gestellt werden, sind erlaubt. Einige Themenbereiche sind gesetzlich geschützt, um Diskriminierung zu vermeiden. Welche Fragen unzulässig sind, welche Ausnahmen bestehen und wie du geschickt darauf reagierst, erfährst du hier.

1. Tabu-Themen laut AGG

Folgende Themen dürfen im Bewerbungsgespräch nicht erfragt werden:

  • Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sexuelle Orientierung
  • Familienstand, Heirat, Kinderwunsch, Schwangerschaft
  • Gesundheitszustand, Behinderung
  • Vorstrafen (außer in bestimmten Berufsgruppen)
  • Schulden oder private Vermögensverhältnisse
  • Gewerkschafts-, Partei- oder Vereinsmitgliedschaft

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerber*innen vor unzulässigen Fragen:

  • §1 AGG: Verbot von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
  • §7 AGG: Bewerber*innen dürfen nicht benachteiligt werden, auch nicht aufgrund einer angenommenen Eigenschaft.

2. Mögliche Ausnahmen

Einige Fragen sind erlaubt, wenn sie für die Ausübung der Stelle entscheidend sind:

  • Religiöse Zugehörigkeit: Bewerbungen bei kirchlichen Einrichtungen können eine bestimmte Konfession erfordern (§9 AGG).
  • Alter: Kann relevant sein, wenn es objektiv durch die Stellenanforderung begründet ist (§10 AGG).
  • Gesundheitliche Einschränkungen: Wenn eine Krankheit die Arbeitsleistung nachhaltig beeinträchtigt, darf danach gefragt werden.
  • Vorstrafen: Bei sicherheitsrelevanten Berufen oder im Finanzsektor kann eine solche Frage zulässig sein.

3. So reagierst du auf unzulässige Fragen

Falls dir eine verbotene Frage gestellt wird, hast du folgende Möglichkeiten:

a). Offene Rückfrage stellen

Beispiel: „Inwiefern ist diese Information für die ausgeschriebene Stelle relevant?“

b) Antwort verweigern

Beispiel: „Ich bevorzuge es, Privates und Berufliches zu trennen.“

c) Humorvolle Antwort geben

Beispiel: „Ich wusste nicht, dass das eine Jobanforderung ist – habe ich etwas im Stelleninserat übersehen?“

d) Recht zur Lüge nutzen

Laut Rechtsprechung darfst du auf unzulässige Fragen unwahr antworten, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

4. Fazit: Vorbereitung ist der Schlüssel

Bevor du ins Vorstellungsgespräch gehst, solltest du dich nicht nur auf Fachfragen vorbereiten, sondern auch überlegen, wie du mit unzulässigen Fragen umgehst. Bleibe ruhig, selbstbewusst und entscheide situativ, welche Strategie am besten zu dir passt.

Weitere Tipps rund um das Bewerbungsgespräch findest du auf unserer Website!

Auch interessant

Krisensicher arbeiten: Warum Steuern nie aus der Mode kommen

Krisensicher arbeiten: Warum Steuern nie aus der Mode kommen

Ob Wirtschaftskrise, Digitalisierung oder struktureller Wandel – Steuern gibt es immer. Das deutsche Steuersystem ist komplex, und Unternehmen wie Privatpersonen sind auf Experten angewiesen. Dieser Beitrag erklärt, warum dein Job als Steuerfachangestellte/r besonders krisenfest ist.

Mehr lesen
Karriereleiter für Steuerfachangestellte: Vom Einstieg zur Expertenrolle

Karriereleiter für Steuerfachangestellte: Vom Einstieg zur Expertenrolle

Nach der Ausbildung ist vor der Karriere: Als Steuerfachangestellte/r kannst du dich durch gezielte Fortbildungen weiterentwickeln – vom/zur Fachwirt/in bis hin zum Steuerberaterexamen. Dieser Beitrag zeigt dir die wichtigsten Stationen und wie sie deine Aufgaben und dein Gehalt verändern.

Mehr lesen
Stefan Werner

AI Learning: Sprechende Skripte, Avatare als Lehrende und Lernen mit Lichtgeschwindigkeit

Dipl.-Finw. (FH) Stefan Werner ist EDV-Fachprüfer in der Steuerverwaltung des Landes Brandenburg mit Schwerpunkt Datenanalyse und Visualisierung. Er arbeitet seit 18 Jahren als Dozent. Algorithmen unterrichtet er dabei schon länger, aber KI ändert alles, wie er sagt. Er gibt einen Einblick in die Möglichkeiten, die Lehrenden und Lernenden dadurch entstehen.

Mehr lesen
Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten: So startest du durch

Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten: So startest du durch

Die Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre und verbindet Kanzleialltag mit Berufsschule. Du lernst alles, was du für Buchführung, Steuererklärungen, Lohnabrechnungen und Mandantenkommunikation brauchst. In diesem Beitrag bekommst du einen Überblick über Aufbau, Lerninhalte und Praxisbezug der Ausbildung.

Mehr lesen
Welche Voraussetzungen brauchst du für den Beruf als Steuerfachangestellte/r?

Welche Voraussetzungen brauchst du für den Beruf als Steuerfachangestellte/r?

Um eine Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten zu starten, brauchst du keinen fest vorgeschriebenen Schulabschluss – in der Praxis werden aber häufig ein mittlerer Abschluss oder Abitur erwartet. Genauso wichtig sind persönliche Eigenschaften wie Sorgfalt, Durchhaltevermögen und Freude am Umgang mit Menschen.

Mehr lesen