
In dieser Podcast-Episode 31 von "Irgendwas mit Steuern" spricht Kai Bullmahn über verschiedene Wege, den Steuerberater zu erlangen, einschließlich des traditionellen Akademikerwegs und des weniger bekannten Praktikerwegs.
In Folge 31 von IMS ist Kai Bullmahn zu Gast. Kai Bullmahn ist Diplom-Finanzwirt, Diplom-Handelslehrer, ausgebildeter Berufsschullehrer für Steuerfachangestellte mit rund 20 Jahren Berufspraxis und zugleich bestellter Steuerberater. Ehrenamtlich ist er zudem in verschiedenen Prüfungsausschüssen der Steuerberaterkammer (Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Fachassistent Lohn und Gehalt, Steuerberater) tätig.
Kai Bullmahn betont im Podcast die Vielseitigkeit beruflicher Bildung im Steuerbereich und wie wichtig es ist, über verschiedene Ausbildungswege informiert zu sein. Kai teilt seine eigene berufliche Reise von einem dualen Studium in der Finanzverwaltung bis hin zum Studium der Wirtschaftspädagogik, was ihn letztendlich zum Diplom Handelslehrer und Lehrer für berufsbildende Schulen führte.
Kai Bullmahn spricht über die wachsende Vielfalt der Schülerschaft und wie Ausbildungsanpassungen notwendig sind, um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden. Woher kommt die hohe Durchfallquote bei Steuerberaterprüfungen? Welche regionalen Unterschiede gibt es? Wie könnt Ihr von Kais Youtube-Kanal, "Tax Teacher Tutorials”, in dem er komplexe steuerliche Themen verständlich erklärt und Lehrmaterialien für die Steuerberaterkammer aufnimmt, profitieren?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMS.
Viel Spaß!
Gast: Kai Bullmahn (Diplom-Finanzwirt, Diplom-Handelslehrer, ausgebildeter Berufsschullehrer für Steuerfachangestellte mit rund 20 Jahren Berufspraxis und zugleich bestellter Steuerberater)
Moderator: Marc Ohrendorf
Die heutige Folge von irgendwas mit Steuern wird euch präsentiert von TaxTalents, dem Karriereportal des IWW Instituts für Steuerprofis und die, die es noch werden möchten.
Über TaxTalents können sich sowohl junge Berufseinsteiger als auch erfahrene Fachkräfte über aktuelle Entwicklungen und Trends in der Steuerbranche informieren. Seien es Themen wie Ausbildung, Weiterbildung, Gehälter oder komplett neue Berufsbilder, wie eben Fibutroniker oder Buchhaltroniker.
Zudem bietet TaxTalents die Möglichkeit, potenzielle Arbeitgeber aus der Steuerbranche ebenso kennenzulernen. Dadurch ist Tax Talents sowohl eine hervorragende Möglichkeit, um erste Kontakte in der Branche zu knüpfen und sich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren, als auch sich gezielt über interessante Arbeitgeber und offene Stellen zu informieren und sich über Karrieremöglichkeiten auszutauschen.
Vielen Dank für die Unterstützung von irgendwas mit Steuern und nun viel Spaß mit dieser Podcast Folge.
Marc: Herzlich willkommen zu einer neuen Episode „Irgendwas mit Steuern“. Mein Name ist noch immer Marc Ohrendorf und heute spreche ich mit Kai Bullmann. Hallo Kai.
Kai: Hallo Marc.
Marc: Du hast mich angeschrieben und gesagt: „Ich habe etwas zu berichten“ – unter anderem zur Praktikerausbildung und zum sogenannten Praktikerweg. Als Jurist mit halbfremdem Background ist das für mich ein eher neuer Begriff. Was verbirgt sich dahinter?
Kai: Vielen Dank, dass ich hier sein darf. Beim Steuerberaterberuf gibt es im Gegensatz zur Juristerei verschiedene Wege, um den Titel zu erlangen. Juristinnen und Juristen werden nur über Studium mit erstem und zweitem Staatsexamen Rechtsanwalt oder Richter. Im Steuerberaterbereich existiert der klassische akademische Weg: etwa ein Bachelorstudium mit sechs Semestern Regelstudienzeit, anschließend drei Jahre Praxistätigkeit und dann die Steuerberaterprüfung. Alternativ ein wirtschaftswissenschaftlicher Master mit insgesamt mindestens acht Semestern Regelstudienzeit und zwei Jahren Praxis.
Daneben gibt es aber den Praktikerweg über die berufliche Bildung, der oft stiefmütterlich behandelt wird. Hier beginnt man mit der Ausbildung zur oder zum Steuerfachangestellten – in der Regel eine dreijährige duale Ausbildung. Danach folgen mindestens drei Jahre Praxis, anschließend der Steuerfachwirt als eine Art „kleine Steuerberaterprüfung“, und drei weitere Jahre Praxis, bevor man zur großen Steuerberaterprüfung zugelassen wird. Dieser Weg wird von Teilen der akademischen Welt manchmal belächelt, ist aber extrem wichtig. Diejenigen, die so ausgebildet werden, kennen den Beruf von der Pike auf, haben Handlungs- und Umsetzungswissen und sind nach Erwerb des Titels in Kanzleien sehr schnell handlungsfähig. Genau diesen Weg begleite ich beruflich, werbe viel dafür und sehe das ein Stück weit als Berufung.
Marc: Bevor wir zu deiner heutigen Tätigkeit kommen, schauen wir kurz auf deinen Background. Wie bist du da gelandet, wo du heute bist?
Kai: Ich bin Jahrgang 1972 und habe an einem humanistischen Gymnasium Abitur gemacht. Danach stand zunächst der damals noch obligatorische zwölfmonatige Wehrdienst an. In dieser Zeit verstarb mein Vater. Um meiner Mutter nicht zur Last zu fallen, habe ich mich für ein duales Studium entschieden und bin so in der Finanzverwaltung gelandet.
Damals war das ein Diplomstudiengang an einer Fachhochschule in Niedersachsen, später wurde daraus die Steuerakademie. Der Abschluss hieß Diplom-Finanzwirt. In manchen Bundesländern wurde dieser Abschluss in einen Bachelor umgewandelt, in Niedersachsen blieb er formal ein Diplom. Über ein eigenes Gesetz hat das Land diesen Abschluss dem Bachelor gleichgestellt, sodass man darauf aufbauende Studiengänge anschließen kann. Nach dem Studium habe ich zunächst kurz in der Finanzverwaltung gearbeitet.
Parallel studierte mein Cousin Wirtschaftspädagogik in Göttingen. Ich habe ihn besucht und gemerkt, dass mir dieses klassische Studentenleben an einer Campus-Uni gefehlt hatte. Über das niedersächsische Beamtengesetz konnte ich mich ohne Bezüge beurlauben lassen, ohne das Risiko, arbeitslos dazustehen. Diese Chance habe ich genutzt und in Göttingen Wirtschaftspädagogik studiert – ein Diplomstudiengang mit neun Semestern Regelstudienzeit. Von 1997 bis 2001 habe ich dort studiert und mit dem Abschluss Diplom-Handelslehrer beendet. Dieser Abschluss gilt als erstes Staatsexamen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen.
Marc: Was war damals dein Ziel – wohin wolltest du beruflich damit?
Kai: Ich wollte ins Berufsschullehramt, weil ich schon immer gern Nachhilfe gegeben habe und es liebe, Wissen von Mensch zu Mensch weiterzugeben. Die Perspektive, in einer Amtsstube zu sitzen, in der sich über Jahre kaum etwas verändert – inklusive der gleichen Diddl-Maus und der gleichen Zimmerpalme – hat mich nicht gereizt. Der Studiengang war sehr polyvalent: Man konnte sowohl in den Schuldienst gehen als auch wie ein Diplomkaufmann in die Wirtschaft. Ich habe mich bewusst für den Titel Diplom-Handelslehrer entschieden, weil er als erstes Staatsexamen anerkannt ist und den Weg ins Lehramtsreferendariat eröffnet.
Das Lehramtsreferendariat für berufsbildende Schulen entspricht im Besoldungsgefüge dem höheren Dienst. Während man in der Finanzverwaltung im gehobenen Dienst meist bei A9 startet und mit A13 die Spitze erreicht, beginnt man als Studienrat mit A13 und kann bis A16 aufsteigen. Der Sprung vom gehobenen in den höheren Dienst, die Arbeit mit jungen Menschen und die pädagogische Freiheit waren für mich sehr attraktiv.
Marc: War dir damals schon klar, dass du im Kontext der Steuerfachausbildung arbeiten würdest?
Kai: Das ergab sich erst im Verlauf. In Göttingen gibt es – ähnlich wie in Köln – Wirtschaftspädagogik mit der Fachrichtung I, also starker wirtschaftswissenschaftlicher Fokus. Ich habe unter anderem Steuerlehre sowie Unternehmensrechnung und -leitung als Schwerpunkte gewählt. So blieb ich in der steuerlichen Schiene. In der Berufsschule unterrichtet man aber viele verschiedene kaufmännische Berufe, der Steuerbereich ist nur ein Teil davon.
In Niedersachsen musste man als Wirtschaftspädagoge zwei Fächer abdecken. Es gab den allgemeinen Schwerpunkt „Wirtschaft und Verwaltung“ und zusätzlich das Zweitfach „Steuerberatung“. Hintergrund war, dass man für die Ausbildung von Steuerfachangestellten eine spezifische steuerliche Expertise wollte. Durch diese Kombination war mein Einsatz im Steuerbereich fast vorprogrammiert. Ich bin an die berufsbildende Schule in Hannover gekommen, den größten Standort für Steuerfachangestellte in Niedersachsen. Dort haben wir je Jahrgang fünf bis sechs Parallelklassen mit jeweils rund 20 Lernenden – dazu kommen dual Studierende, die Studium und Ausbildung kombinieren.
Marc: Viele hier überlegen, die nächste Stufe zu gehen – Steuerfachwirt, Steuerberater, vielleicht nach ein, zwei Jahren Praxis. Hat sich die Ausbildung in den letzten 10, 15, 20 Jahren stark verändert?
Kai: Inhaltlich und strukturell hat sich lange wenig getan. Der Rahmenlehrplan für Steuerfachangestellte stammt in der Vorgängerversion aus etwa 1998 und blieb über Jahrzehnte unverändert. Erst vor ein, zwei Jahren wurde ein neuer Rahmenlehrplan eingeführt – mit einem klaren Wechsel von der Fächer- zur Lernfeldstruktur.
Früher gab es getrennte Fächer wie Einkommensteuer, Rechnungswesen oder allgemeine Wirtschaftslehre. Jetzt werden Tätigkeiten in Lernfelder gegliedert. Beispiel: Lernfeld „Steuererklärung für Arbeitnehmer erstellen“. Wenn man dort die Anlage N behandelt, müssen gleichzeitig sozialversicherungsrechtliche Themen vermittelt werden, weil sie für den Fall relevant sind. Sozialversicherung taucht also nicht mehr isoliert in „allgemeiner Wirtschaftslehre“ auf, sondern eingebettet in konkrete Aufgabenstellungen.
Ein weiteres Beispiel: Bei den übrigen Einkunftsarten der Einkommensteuer werden im Lernfeld Personengesellschaften behandelt, etwa OHG oder KG. In demselben Kontext lernt man die gesonderte und einheitliche Feststellung und die Zurechnung der Einkünfte auf Mitunternehmer. Früher war das getrennt: Rechtsformen in Wirtschaftslehre, Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Steuerlehre.
Auch im Bereich Umsatzsteuer wurde umgestellt. Früher lernte man etwa die Ausfuhrlieferung im ersten Ausbildungsjahr in Steuerlehre und erst im dritten Jahr die dazugehörigen Buchungssätze. Jetzt werden steuerrechtliche Einordnung und Buchung im selben Lernfeld vermittelt. Das erleichtert das Verständnis und stärkt das anwendungsbezogene Lernen.
Marc: Wie hat sich die „menschliche Seite“ verändert – also die künftigen Fachkräfte, die vor dir sitzen? Vor dem Hintergrund Fachkräftemangel, voller Kanzleien, Mandatsstopps: Was nimmst du wahr?
Kai: Die Zusammensetzung der Auszubildenden hat sich deutlich verändert. Früher waren etwa zwei Drittel der Steuerfachangestellten-Azubis Abiturientinnen und Abiturienten, viele mit guten Noten, die die Ausbildung als Sprungbrett nutzten. Heute ist die Studierneigung höher, viele gehen direkt an die Hochschule. Dadurch ist der Markt für Ausbildungsbewerber leergefegter, und Kanzleien senken teilweise ihre formalen Anforderungen, weil sie sonst keine Azubis mehr finden.
Das führt zu einer sehr heterogenen Schülerschaft – mit unterschiedlichen schulischen Vorkenntnissen und Sprachkompetenzen. Viele Lernende haben nicht Deutsch als Muttersprache, was beim Arbeiten mit komplexen Gesetzestexten eine echte Herausforderung ist. Für Kanzleien und Berufsschulen bedeutet das: Es braucht mehr Unterstützung, mehr Differenzierung und intensivere Begleitung, um zum Ausbildungserfolg zu führen. Die Bedingungen sind eindeutig anspruchsvoller geworden.
Marc: Man hört immer wieder von hohen Durchfallquoten im Steuerberaterexamen. Hat sich das über die Jahre deutlich verändert?
Kai: Insgesamt bewegen sich die Quoten seit Jahren in ähnlichen Größenordnungen, aber mit klaren Wellenbewegungen. Es gab Prüfungsjahrgänge, in denen die Klausuren sehr anspruchsvoll waren – etwa, als umfangreiche Lohnsteuer-Themen abgefragt wurden, die eher zum Fachassistent Lohn und Gehalt passten. Viele Kandidatinnen und Kandidaten aus dem klassischen Examensvorbereitungspfad waren darauf nicht fokussiert. In solchen Jahren lag die Bestehensquote unter denen, die abgegeben hatten, bei etwa 40 Prozent.
In anderen Jahren mit etwas „kandidatengünstigeren“ Klausuren stieg die Bestehensquote bei den Abgebern auf etwa 55 Prozent. Die Schwankungen hängen auch von den jeweiligen Themenschwerpunkten ab. Zudem gibt es Unterschiede zwischen den Steuerberaterkammern, weil jede Kammer ihr eigenes Prüfersystem hat. Niedersachsen liegt im Schnitt im Mittelfeld. Sehr auffällig ist: Steuerfachwirte, die über den Praktikerweg kommen, haben überdurchschnittlich hohe Bestehensquoten – grob etwa zwei Drittel, während Kandidaten aus dem akademischen Bereich eher bei rund 50 Prozent liegen.
Marc: Wie sieht es in der mündlichen Prüfung aus? In Jura liegt die Durchfallquote dort fast bei null, wenn man die Schriftliche geschafft hat.
Kai: In den mündlichen Steuerberaterprüfungen, die ich miterlebe, prüfen wir typischerweise an vier Tagen mit jeweils etwa sechs Kandidatinnen und Kandidaten. Es kommt vor, dass an einem Tag eine oder zwei Personen durchfallen. Rechnet man das auf 20 bis 24 Personen hoch, liegt die Durchfallquote in der Mündlichen deutlich unter der Schriftlichen, aber sie ist nicht null.
Wie hoch sie im Einzelfall ausfällt, hängt stark vom Niveau des schriftlichen Jahrgangs ab. Ist die schriftliche Prüfung vergleichsweise leicht, kommen auch Kandidaten in die Mündliche, bei denen erhebliche Wissenslücken sichtbar werden – dann steigt die Gefahr, dort zu scheitern. Ist die Schriftliche sehr anspruchsvoll, „filtert“ sie stärker, und das Niveau in der Mündlichen ist insgesamt homogener und meist höher.
Marc: Du begleitest viele Lernende auf diesem Weg. 2020 kam Corona – du hast mir erzählt, dass du daraufhin deine Lehre digitaler gemacht hast und heute einen recht aktiven YouTube-Kanal betreibst. Erzähl bitte etwas dazu und nenn auch direkt den Kanalnamen.
Kai: Der Auslöser war der März 2020. Von einem Tag auf den anderen wurden sämtliche Schulen geschlossen. Online-Unterricht kannte damals kaum jemand in der Praxis. Zunächst wurden Aufgaben per E-Mail verteilt, später stiegen wir auf Videokonferenzen um. Das Problem: In der Videokonferenz sieht man oft nur Initialen, keine Gesichter, die Aufmerksamkeit ist geringer – vergleichbar mit dem Unterschied zwischen Training im Fitnessstudio mit Trainer vor Ort und einem Online-Workout vor dem Fernseher.
Die Steuerberaterkammer Niedersachsen fragte an, ob wir etwas Digitales zur Prüfungsvorbereitung anbieten könnten. Daraufhin habe ich mir Kamera- und Softwaretechnik zugelegt und angefangen, Musterklausuren per Video zu besprechen. Ich habe die Musterlösungen inklusive Gesetzestext erläutert. Diese Videos werden jedes Jahr aktualisiert auf der Website der Steuerberaterkammer Niedersachsen kostenlos bereitgestellt – auch Azubis aus anderen Bundesländern, etwa NRW, können sie nutzen.
Aus dieser Arbeit heraus habe ich im April 2021 den YouTube-Kanal „Tax Teacher Tutorials“ gestartet. Zunächst ging es um aktuelle Themen wie die Umsatzsteuerreform mit § 3c UStG, innergemeinschaftlichem Fernverkauf und dem Wechsel von MOSS zu OSS. Ich suche mir Themen auf unterschiedlichen Niveaus – von Steuerfachangestellten bis zur Steuerberaterebene – und erkläre sie fallbasiert: Ausgangssachverhalt, Einstieg in den Gesetzestext, Subsumtion und Lösungsschritte.
Marc: Was machst du dort aktuell mit Blick auf den neuen Rahmenlehrplan?
Kai: Mit Einführung der Lernfeldstruktur war klar: Auch Azubis brauchen passende digitale Angebote. Die Steuerberaterkammer Niedersachsen ist hier sehr innovativ. In den letzten Sommerferien habe ich für die ersten drei Monate der Ausbildung – also für die ersten Lernfelder – den kompletten Unterrichtsstoff als Videos aufgenommen. Die Skripte dazu sind auf dem YouTube-Kanal der Kammer hinterlegt. Diese Inhalte stehen den Azubis kostenlos zur Verfügung.
Daraufhin kam der Wunsch aus der Schülerschaft: „Was ist mit den Inhalten nach diesen drei Monaten?“ Also habe ich auf meinem Kanal Tax Teacher Tutorials Playlists nach Lernfeldern aufgebaut und weitere Videos produziert. Für jedes Thema gibt es typische Struktur: Ausgangsfall, gesetzliche Grundlage, dann systematisches Durcharbeiten mit Schaubildern. Gesetzestexte werden dabei bewusst intensiv genutzt, weil nach meiner Erfahrung in allen Ausbildungsstufen – von Fachangestellten über Fachwirt bis hin zum Steuerberater – zu wenig mit dem Gesetz selbst gearbeitet wird.
Inzwischen ist nahezu das gesamte erste Ausbildungsjahr über den Kanal kostenlos abgedeckt. Ziel ist, Schritt für Schritt auch das zweite und dritte Ausbildungsjahr abzubilden. Das mache ich nebenberuflich und mit viel persönlichem Engagement.
Marc: Du hast außerdem ein entgeltliches Klausurangebot entwickelt. Wie sieht das aus, und wo findet man es?
Kai: Mir ist wichtig, das Klausurschreiben als Lerninstrument in die berufliche Bildung zu bringen. In Jura und im Steuerberaterexamen ist es selbstverständlich, mit vielen Klausuren zu trainieren und anschließend mindestens genauso viel Zeit in die Analyse zu investieren. In der Azubi-Ausbildung passiert das bisher zu wenig.
Deshalb habe ich für den neuen Rahmenlehrplan zahlreiche Musterklausuren entwickelt – insbesondere für die Steuerfachangestellten. Die Idee: Lernende schreiben zunächst selbst eine Klausur, bearbeiten sie ernsthaft und schauen sich anschließend meine ausführliche Videobesprechung an. Auch hier arbeite ich mit Gesetzestexten und Schaubildern, nicht mit langen PowerPoint-Monologen. So entsteht echtes Anwendungswissen – man lernt, wie der Stoff aufs Papier kommt, statt nur theoretisch zu wissen, wie etwas funktioniert.
Die Klausuren biete ich zusammen mit einer Partnerin über die Text Teacher Tutorials GbR an. Sie übernimmt Marketing- und IT-Themen, ich konzentriere mich auf Inhalte und Videos. Wer den YouTube-Kanal Tax Teacher Tutorials besucht und die neueren Videos, etwa zu Lernfeld 3 oder 4, öffnet, findet in der Beschreibung zwei Links: einmal zu einer Gymdo-Seite mit kostenlosen Skripten und daneben den Link zur Text Teacher Tutorials GbR, über die die Klausuren gegen Entgelt – technisch über Digistore24 – erhältlich sind.
Marc: Sehr schön. Ich kann allen, die in der Ausbildung sind oder sich auf Prüfungen vorbereiten, nur empfehlen, dort einmal hineinzuschauen. Vielen Dank, Kai, dass du dir die Zeit genommen und mich proaktiv kontaktiert hast. So lernen dich heute viele kennen, die sonst vielleicht nie von dir gehört hätten.
Kai: Sehr gern. Vielen Dank, Marc. Tschüss.
Marc: Tschüss.

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