Sachbearbeiter*in EDV-Steuern und Abgaben
- Landeshauptstadt Kiel
- Kiel
Kiel macht sich auf den Weg. Die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins sucht Menschen mit Herzblut, Ideen und Expertise. Wir gehören zu den größten Arbeitgeberinnen und Ausbildungsbetrieben im Norden. Derzeit sind mehr als 6.000 Mitarbeiter*innen in 27 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Betrieben bei uns beschäftigt. Bei uns arbeiten Sie flexibel und familienfreundlich an spannenden Projekten – gern auch in Teilzeit oder mobil. Wir setzen auf engagierte Führungskräfteförderung, auf ein umfangreiches Gesundheitsprogramm, eine stadteigene Kita für Beschäftigte und ein umfassendes Fortbildungsprogramm für die persönliche Entwicklung. Wir sichern Sie ab: Zusätzliche Altersvorsorge, Förderung für Pendler*innen und eine Notfallbetreuung für Ihre Jüngsten in Randzeiten und bei Gremiensitzungen sind bei uns selbstverständlich. Kiel ist eine dynamische, weltoffene und stark wachsende Großstadt: Wohnen und arbeiten Sie am Meer – und genießen Sie Kiels hohe Lebensqualität durch die einmalige Lage an der Förde.
Starten Sie bei uns als
Sachbearbeiter*in EDV-Steuern und Abgaben
(Eingruppierung nach EG 11 TVöD bzw. A 11 SHBesG)
und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Steuern und Grundbesitzabgaben unbefristet in Teilzeit mit der Hälfte der tariflichen bzw. der regelmäßigen Arbeitszeit. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Arbeitszeit befristet auf 25 Std. aufzustocken.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Sie sind in der Lage, auch bei erhöhtem Arbeitsanfall über einen längeren Zeitraum und in schwierigen Situationen den Überblick zu behalten. Darüber hinaus können Sie Kritik sachlich äußern und konstruktiv damit umgehen. Eine gute Kommunikationsfähigkeit rundet Ihr Profil ab.
Je nach Qualifikation kann die Stelle insbesondere für Bewerber*innen mit Erfahrungen als Datenanalyst*in, Fachinformatiker*in, IT-Sachbearbeiter*in, Steuer- und Abgabensachbearbeiter*in oder in vergleichbaren Tätigkeiten interessant sein. Entscheidend ist, dass die oben genannten Qualifikationen erfüllt werden.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Die Stelle ist nicht weiter teilbar.
Gelegentlich ist auch zu außergewöhnlichen Zeiten Dienst zu leisten (nachts und am Wochenende).
Gern ermöglichen wir eine Hospitation. Melden Sie sich in diesem Fall direkt bei den Kolleg*innen vom Fachamt.