
Automatisiert, mobil, vorausgefüllt: „MeinELSTER+“ führt die digitale Steuererklärung in eine neue Phase – mit neuen Chancen und Aufgaben für die Praxis.
Ab Juli 2026 beginnt die Pilotphase der neuen Ein-Klick-Steuererklärung über die App MeinELSTER+. Damit testet die Finanzverwaltung erstmals ein Verfahren, bei dem die Einkommensteuererklärung auf Basis vorhandener Belegdaten vollautomatisch vorausgefüllt bereitgestellt und nach Prüfung mit einem Klick elektronisch übermittelt werden kann.
Bereits ab dem 31. März 2026 können sich ausgewählte Steuerpflichtige für die Nutzung freischalten. Die Teilnahme ist auf etwa 11,5 Millionen Personen begrenzt – vor allem ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Bezieherinnen und Bezieher von Renten und Pensionen. Rund 2,5 Millionen Teilnehmende stammen aus Nordrhein-Westfalen, das als größtes Bundesland besonders stark in die Testphase eingebunden ist.
Das Konzept baut auf dem bekannten vorausgefüllten Steuererklärungssystem (VaSt) auf. Die Finanzverwaltung zieht dabei Daten aus vorhandenen Quellen – insbesondere
Neu ist, dass diese Daten nicht nur abrufbar, sondern bereits vollständig verarbeitet und zu einer Deklarationsvorschau mit Steuerberechnung zusammengeführt werden. Die Nutzer sehen eine komplette Einkommensteuererklärung inklusive Berechnungsgrundlagen und können sie – nach Prüfung und ggf. Ergänzung – direkt absenden.
Die App „MeinELSTER+“ erweitert die bisherige Web-Anwendung „MeinELSTER“ um mobile und KI-gestützte Funktionen:
Langfristig zielt das Konzept darauf ab, Standardfälle der Einkommensteuer weitgehend automatisiert zu bearbeiten – ähnlich wie in anderen europäischen Ländern (z. B. Estland oder Dänemark).
Für Steuerfachangestellte bedeutet die Neuerung vor allem, dass einfache Fälle zunehmend über automatisierte Prozesse abgewickelt werden können. Beratungsbedarf bleibt jedoch bei Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder steuermindernden Wahlrechten bestehen. Hier kann der Berufstand künftig verstärkt prüfend und beratend tätig werden – vor allem bei der Kontrolle der maschinell erstellten Entwürfe und der Erfassung bisher nicht digital übermittelter Daten.
Um eine Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten zu starten, brauchst du keinen fest vorgeschriebenen Schulabschluss – in der Praxis werden aber häufig ein mittlerer Abschluss oder Abitur erwartet. Genauso wichtig sind persönliche Eigenschaften wie Sorgfalt, Durchhaltevermögen und Freude am Umgang mit Menschen.
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